Entschädigung des Anbieters bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Kunden

  • Wenn ein klassischer Telko-Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit vom Kunden vorzeitig gekündigt werden will, dann läuft das in aller Regel darauf hinaus, dass der Anbieter sagt "nee geht erst zum Termin xy" und man einfach weiter die Rechnungen zahlt bis zum bitteren Ende. Das ist für den Anbieter schön, denn er bekommt weiter Geld, muss aber keine Leistung erbringen.

    Hat jemand von Euch mal die Erfahrung gemacht, dass tatsächlich eine vorzeitige Kündigung des Vertrages zustande kam und der Anbieter dafür entschädigt wurde? Wie hoch war die Entschädigung und wie wurde sie berechnet? (Bei einem vorzeitig gekündigten Kredit gibt es dafür genaue Regeln.)

  • Es kommen verschiedene Kündigungsgründe in Frage. Umzug ist einer davon. Andere können sein, dass der Vertrag versehentlich abgeschlossen wurde in dem Glauben, ihn jetzt immer nach 1 Monat kündigen zu können. Oder der Vertrag einfach auf Dauer nicht bezahlbar ist.

    (Ich bin rechtlicher Betreuer und meine Klienten machen sowas. Je nach Umfang der Betreuung sind die Verträge schwebend unwirksam. Dann kann ich einfach sagen, dass ich nicht zustimme. Bei den meisten kommt aber ein gültiger Vertrag zustande.)

    Es geht mir a) um die Rechtslage (die AGB lesen und den Anbieter fragen hilft dabei nicht weiter, im Gegenteil) und b) wie die praktisch gelebt wird.

  • Es geht mir um die Rechtslage

    Heißt es nicht immer, Verträge müsse man halten? :)

    Normalerweise dürfte der TK-Anbieter darauf bestehen, daß der Vertrag bis zum Ende bezahlt wird, womit er im Recht sein dürfte. Wenn der Kunde auch nur einigermaßen Geld hat, dürfte er sich damit auch durchsetzen. Das hast Du ja auch schon im Ausgangsposting geschrieben, und so lesen sich auch die Fälle, von denen bei Teltarif berichtet wird (das vermutlich für diese Frage das besser geeignete Forum ist).

    Bei Umzug besteht meines Wissens eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit dann, wenn der Anbieter am Ort der neuen Wohnung seine Leistung nicht anbieten kann.

    Ich habe keine Gerichtsentscheidungen parat, vermutlich werden solche Fälle regelmäßig außergerichtlich beigelegt.