Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl des Ehegattensplittings (Gemeinsame Veranlagung). Ist es hier möglich, dass meine Ehefrau ihre tatsächlichen Kosten angibt und ich lediglich die Pauschale nutze? (Meine tatsächlichen Kosten liegen knapp unter der Pauschale und würde sich ja dann weniger lohnen, falls die Pauschale anwendbar ist)
Vielen Dank,
Daniel