Guten Tag zusammen,
seit diesem Jahr fahre ich nebenberuflich freiberuflich Notarztdienste, bei welchen gemäß dem bayrischen Finanzamt die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden kann.
Was mich noch ein wenig verwirrt und ich nichts spezifisch zu dieser Fragestellung finde ist, ob meine Aufwendungen (Fahrtkosten, Kleidung, Material etc.) zusätzlich in einer EÜR geltend gemacht werden können wenn die Einnahmen die 3000€ Pauschale überschreiten.
Beispiel:
Angenommen sei Folgendes: Einnahmen 2023 aus dem Notarztdienst 5000€, Ausgaben 1000€
Muss ich jetzt
1. 5000€ - Pauschale = 2000€
oder
2. 5000€ - Pauschale - Ausgaben = 1000€
versteuern?
Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich formulieren, ansonsten stellt gerne Rückfragen
Vielen Dank!