Bei Einreichung des Heil- und Kostenplans hat mich meine GKV darauf hingewiesen, dass ich die Kosten erst einmal vollständig direkt mit dem Zahnarzt abrechnen muss und den bewiligten Festzuschuss hinterher von der GKV bekomme.
Das Verfahren war mir neu. Ich hab' mir aber erst mal nix dabei gedacht.
Nach Abschluss der Behandlung bin ich jetzt aber mit den Formalitäten beschäftigt und spiele ein bisschen Ping-Pong mit der GKV und der Zahnarztpraxis für all die Unterlagen die von der GKV gebraucht werden.
Ist das neu, dass die GKV den Festzuschuss nicht direkt mit dem Zahnarzt abrechnet?