Beiträge von KaffeeOderTee

    Sorry, wenn ich den Thread jetzt kapere … aber meine Frage passt ganz gut hier her, finde ich.


    Wie gehe ich vor, wenn ich die 8:1:1-Strategie mit der 3x10-Taktik kombinieren will?

    Du nimmst die https://de.wikipedia.org/wiki/Divergenz_eines_Vektorfeldes von der 3x10-Taktik und addierst die https://de.wikipedia.org/wiki/Rotation_eines_Vektorfeldes (aka Rebalancing) der 8:1:1-Strategie. Nach Einbindung der Maxwell-Gleichungen gehst Du über in die Quantentheorie und nutzt den Zyklus-KGV-Dualismus, um das Interferenzmuster am Doppelter-Hebel-Experiment zu bewerten. Am Ende verschwindet dann alles in einem schwarzen Loch. Aber es verbleibt ein Kontoauszug am Ereignishorizont.

    SCNR

    Das ganze dürfte von der Problematik ähnlich gelagert sein, wie das Ehegattensplitting. Es geht um die Aufteilung der Einkünfte untereinander in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Wirtschaftsgemeinschaft. Im Falle der Rente sozusagen "über den Tod hinaus".

    Früher war es Frauen verboten, arbeiten zu gehen.

    Dann dürften sie.

    Jetzt müssen sie.

    Gerade in den Medien: Die Witwenrente soll fallen, dafür verpflichtendes Rentensplitting...

    Warum unnötig kompliziert? Eine einfache Abschaffung hätte es auch getan, ohne dass man(n) seine Punkte abgeben muss.

    Habe ich auch gerade gelesen:

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…eutschland.html

    Wenn einer der Ehepartner verstirbt, dann gehen doch beim Rentensplitting die Leistung für dessen Einzahlungen hälftig verloren, oder?

    Und ist es nicht schon heute so, dass inzwischen bei Witwenrenten andere Einkünfte gegengerechnet werden und sich mindernd auf die Auszahlungen auswirken?

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    Die meisten Indices gewichten "nur" den Streubesitz? Das klingt erst einmal logisch, weil ein mächtiger Aktienemittent sonst quasi ähnliche Gelddruck-Privilegien haben könnte, wie ein Staat. Aber kann dann nicht die Entscheidung, wieviele Aktien an der Börse gehandelt werden, verschiedenste Verzerrungen in die eine oder andere Richtung verursachen? Und wie kann ein Besitzer von Aktien, die nicht an der Börse gehsndelt werden, diese zu Geld machen, wenn neue, an der Börse handelbare, Aktien nur durch Neu-Emissionen geschaffen werden können?

    Was ich auch nicht verstehe: Wenn sich das AVD für mich nur deshalb lohnt, weil es staatlich gefördert bzw. bezuschusst wird und sich dadurch eine höhere Rendite in Relation zu meinen eigene Beiträgen ergibt, dann bezahle ich diese Rendite doch mit meinen Steuerzahlungen selber. Und wenn nicht ich, weil ich mehr gefördert als besteuert werde, dann halt mein Nachbar oder mein Mitbürger. D.h. es bleibt dann letztendlich eine Subventionierung für die Anbieter (Versicherungen, Banken, Fondanbieter) sobald es teuer ist, als ein anderes Produkt am Markt - was bei den derzeit im Raum stehenden Kosten wohl der Fall ist. Ist es dann am Ende nicht einfach ein weiterer kostenintensiver Umverteilungsmechanismus?

    Ist das gesamtvolkswirtschaftlich sinnvoll?

    Warum wurde hier einmal mit 2,5 % für die Vorabpauschale gerechnet - für die geförderten Beiträge- und einmal mit 3% - für die nicht geförderten zusätzlichen Beträge?

    Beides beim Vergleich von AVD mit privatem ETF für die Entnahme als komplette Summe.

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    Das lobenswerte Vorhaben könnte eine Leuchtturm-Wirkung entfalten und medienwirksam die Runde machen. Das wiederum dürfte der Reputation von finanztip zugute kommen und Sendetermine bescheren. Davon würde ich mir mehr versprechen, als von den Gebühren für die Coaching Sessions.

    Es geht darum, sich unbeschwert/ungehinderter untereinander austauschen zu können. Es sind dieselben Produkte, aber ein anderer, etwas erleichterter, individuellerer Zugang.

    D.h. Frauen wollen vielleicht einfach mal unter sich sein, auch wenn sie dieselben Themen besprechen, die auch Männer diskutieren. Vielleicht können Männer auch nicht aus ihrer Haut und tendieren dazu (manche mehr, manche weniger), "Schaulaufen" zu veranstalten. Und die Frauen wollen sich hier lieber auf die Inhalte konzentrieren, als jemanden beim "Balzen" zu zuschauen - sage ich jetzt mal überspitzt / ironisch. Nachvollziehbar und verständlich.
    Wenn ich mir https://www.finanztip.de/experten-coaching/female-finance/ ansehe, dann geht's da auch nicht um eine konkrete Anlageform oder -empfehlung, sondern um eine Art "Rundumschlag" zum Thema "Finanzen".
    Ich persönlich finde es allerdings schade, dass das Vorhaben kommerziell aufgezogen wird.

    Ist es nicht widersprüchlich, einerseits einfache, wasserdichte, langfristig orientierte und allgemeingültige Anlageformen zu empfehlen und dann andererseits auf geschlechtsspezifische Unterschiede und insbesondere unterschiedliche Risikobereitschaft hinzuweisen?

    Wie wär's mit dem VDK für sozialrechtliche Fragen/Beratung und der Verbraucherzentrale für privatrechtliche Fragen/Beratung?

    Und hier im Forum gibt's auch hilfreiche Ansprechpartner für konkrete Fragen, die wohl beruflich mit relevanten Themenbereichen zu tun haben/hatten.

    Ich kann nicht folgen. meinst du Beiträge oberhalb der Förderhöchstgrenze?

    Zusammenfassend kann man aus meiner Sicht jedenfalls sagen:

    Den Bleistift spitzen und nachrechnen sollten vor allem besserdienende Kinderlose in der zweiten Lebenshälfte sowie Personen die voraussichtlich im Rentenalter freiwillig GKV-versichert sein werden. Ich schätze diese beiden Gruppen zusammengenommen auf weniger als 5% der Bevölkerung.

    Die restlichen 95% können m.E. bedenkenlos bis zur Förderhöchstgrenze in ein AVD einzahlen. Voraussetzung ist natürlich immer ein kostengünstiger Vertrag. Aber wer da nicht aufpasst ist selber schuld.

    Ich habe gelesen, dass für das AVD bei der Bank/Versicherung separate Töpfe verwaltet werden müssen, um z.B. festzuhalten, welche eigenen Beiträge von Einkommen stammen, das bereits versteuert bzw. mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet wurde und welche staatliche Förderungen weder mit Steuern noch mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet wurde. Und für die eigenen Beiträge kann es dann halt auch noch verschiedene Konstellationen geben (z.B. der Einfluss der BBG).

    Kommt drauf an wie man krankenversichert ist, als entweder PKV, freiwillig GKV oder KVdR.
    Aufpassen müssen vor allem freiwillig GKV-versicherte Rentner.

    Siehe dazu hier: Altersvorsorgedepot und Krankenversicherung: Das solltest du wissen

    Die Anforderung an die Buchführung für das AVD scheint mir recht aufwendig sein zu, was das saubere "Tracking" darüber angeht, welche Beiträge bereit versteuert und/oder mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet worden sind. Die Frage ob und wann das individuelle Einkommen über der BBG gelegen hat, müsste dann z.B. auch berücksichtigt werden?

    Es muss dazu allerdings eine ungünstige Konstellation aus Kinderlosigkeit, hohem Steuersatz als Rentner, relativ kurzer Ansparphase und hohen Kosten des AVDs zusammenkommen damit dieses sich bis zur Förderhöchstgrenze gegenüber einem privaten Sparplan nicht rechnet.

    Kannst du dir hier aber selbst simulieren:

    Altersvorsorgedepot vs. normales Depot – Vergleichsrechner

    Danke!

    Wenn ich richtig informiert bin, dann fallen für die Bezüge aus dem AVD auch Sozialversicherungsbeiträge an, die dann ebenfalls für den Unterschied zur Belastung von Kapitalerträgen berücksichtigt werden müssen(?)

    https://www.focus.de/finanzen/refor…157a7b314d.html

    Zitat

    2. die Besteuerung: Während ETF-Depots bei der Auszahlung mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer belastet werden, wird für die Auszahlung des Altersvorsorgedepots der persönliche Steuersatz fällig – und der ist schwer vorher zu berechnen.

    Ein Beispiel:

    Bei einem Jahreseinkommen von 57.000 Euro und einer verbleibenden Sparfrist von 30 Jahren ergibt sich für eine Sparrate von 30 Euro bei einem Prozent Gebühren und sechs Prozent angenommener Jahresrendite ein Vorteil von 1400 Euro im Vergleich zum privaten ETF-Sparplan.

    Wer 100 Euro im Monat einzahlt, steht am Ende der Einzahlphase schon fast 500 Euro schlechter da als mit einem privaten Sparplan. Wer 200 Euro einzahlt, landet bei satten 4500 Euro Nachteil.

    Das bedeutet, das vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit mittleren bis hohem Einkommen in vielen Fällen besser beraten sind, nur bis zur 50-Prozent-Fördergrenze einzuzahlen. Also 30 Euro im Monat. Und den Rest ihrer Sparrate privat zu investieren.

    Das dürfte die Spannkräfte zwischen persönlichen Einkommensteuersatz als Arbeitnehmer bzw. Rentner und der pauschalen Kapitalertragsteuer erhöhen.