Hallo zusammen,
Ich werde vermutlich in näherer Zukunft in die Wohnung eines Verwandten ziehen und dort weniger Kaltmiete zahlen als ortsüblich (vermutlich 70% der ortsüblichen Kaltmiete, 100% der NK). Die Wohnung hat ein Zimmer mehr als ich benötige. Ich kann mir die Miete alleine leisten, würde aber noch lieber ein Zimmer plus Bad, Wohnzimmer, Küche untervermieten um so Geld fürs Alter + Urlaube etc. zu sparen.
Ich frage mich nun welche Gsetze es hier gibt. Mein Verwandter hat sich gefragt ob es zum Beispiel rechtens wäre, wenn ich nur 70% der Kaltmiete zahle, aber das extra Zimmer zu 90-100% der ortsüblichen Vergleichsmiete untervermiete. Ich muss zugeben, dass ich dachte dass mein Mietvertrag und der Untermietvertrag voneinander unabhängig sind und sofern der Untermieter zustimmt/die Miete fair findet (+ es kein Mietwucher ist) ich mit dem Untermieter unabhängig eine Kaltmiete sowie die faire Aufteilung der NK aushandel. Wisst ihr hierzu mehr?
Außerdem habe ich zwar einen großen Teil meiner Studienzeit in WGs gewohnt, die letzten Jahre aber alleine. Ich wollte daher auch ggf. einen zeitlich befristeten Mietvertrag aufsetzen, um zu sehen ob wir beide gut mit der Situation klarkommen. Oder darf ich auch als Mieter dem Untervermieter einen Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen? Ich will keine schlechte Situation für den Untermieter, aber ich will auch keinesfalls in der Situation landen, dass ich einen fremden Untermieter nicht mehr aus der Wohnung meines Verwandten rausbekomme, wenn wir nicht miteinander klar kommen. Welche Regeln gibt es bei Untermietverträgen? Gibt es hier sowas wie eine Eigenbedarfskündigung? Darf ich die nur aussprechen, wenn ich danach das Zimmer nie wieder untervermiete?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Gerne auch Links zu (Blog-)Artikeln zu diesem Thema!
Viele Grüße,
mp2023