Untervermietung - Rechte und Pflichten als Mieter gegenüber Untermieter

  • Hallo zusammen,


    Ich werde vermutlich in näherer Zukunft in die Wohnung eines Verwandten ziehen und dort weniger Kaltmiete zahlen als ortsüblich (vermutlich 70% der ortsüblichen Kaltmiete, 100% der NK). Die Wohnung hat ein Zimmer mehr als ich benötige. Ich kann mir die Miete alleine leisten, würde aber noch lieber ein Zimmer plus Bad, Wohnzimmer, Küche untervermieten um so Geld fürs Alter + Urlaube etc. zu sparen.

    Ich frage mich nun welche Gsetze es hier gibt. Mein Verwandter hat sich gefragt ob es zum Beispiel rechtens wäre, wenn ich nur 70% der Kaltmiete zahle, aber das extra Zimmer zu 90-100% der ortsüblichen Vergleichsmiete untervermiete. Ich muss zugeben, dass ich dachte dass mein Mietvertrag und der Untermietvertrag voneinander unabhängig sind und sofern der Untermieter zustimmt/die Miete fair findet (+ es kein Mietwucher ist) ich mit dem Untermieter unabhängig eine Kaltmiete sowie die faire Aufteilung der NK aushandel. Wisst ihr hierzu mehr?

    Außerdem habe ich zwar einen großen Teil meiner Studienzeit in WGs gewohnt, die letzten Jahre aber alleine. Ich wollte daher auch ggf. einen zeitlich befristeten Mietvertrag aufsetzen, um zu sehen ob wir beide gut mit der Situation klarkommen. Oder darf ich auch als Mieter dem Untervermieter einen Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen? Ich will keine schlechte Situation für den Untermieter, aber ich will auch keinesfalls in der Situation landen, dass ich einen fremden Untermieter nicht mehr aus der Wohnung meines Verwandten rausbekomme, wenn wir nicht miteinander klar kommen. Welche Regeln gibt es bei Untermietverträgen? Gibt es hier sowas wie eine Eigenbedarfskündigung? Darf ich die nur aussprechen, wenn ich danach das Zimmer nie wieder untervermiete?


    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Gerne auch Links zu (Blog-)Artikeln zu diesem Thema!


    Viele Grüße,

    mp2023

  • Anstelle deines Verwandten würde ich das Angebot, an dich zu vermieten, zurück ziehen. Mieter mit solchen Ideen braucht niemand, Verwandtschaft hin oder her.

  • Du brauchst auf jeden Fall die Genehmigung zur Untervermietung. Was die Höhe der Miete angeht ist es so, dass Du Mehreinnahmen, die über den Anteil an der Gesamtwohnung hinausgehen, an den Vermieter abführen musst. Ein zusätzlicher Profit über die Mietersparnis hinaus soll dem Vermieter zugute kommen. (Spannend gerade bei AirBnb Zwischenvermietungen!) Kündigungsregeln sind beim Mietrecht kompliziert und bei Untervermietung extrakompliziert. Mit der Vermietung eines möblierten Zimmers in der gleichen Wohnung in der Du auch wohnst, können der Untermieter und Du Euch immer kurzfristig trennen. Wirf doch mal einen Blick auf https://www.mietrecht.org/unte…em-Wohnraum-3-Monate-plus .

  • Du brauchst auf jeden Fall die Genehmigung zur Untervermietung.

    Stimmt.

    Was die Höhe der Miete angeht ist es so, dass Du Mehreinnahmen, die über den Anteil an der Gesamtwohnung hinausgehen, an den Vermieter abführen musst. Ein zusätzlicher Profit über die Mietersparnis hinaus soll dem Vermieter zugute kommen.

    Staun! Wieder was gelernt. Wo kann ich darüber mehr nachlesen?

  • Nirgendwo, dafür gibt es nämlich keine Grundlage. Allerdings ist die gewerbliche Unter- oder Weitervermietung, Stichwort AirBnb, auch nicht von einer allgemeinen Untermieterlaubnis mit umfasst. Dafür ist eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Hauptmieter erforderlich.

  • Wo kann ich darüber mehr nachlesen?

    Es wird im frei einsehbaren Internet schnell dünn. Die Diskussionen drehen sich fast immer nur um ungenehmigte Untervermietung.


    § 553 Abs. 2 BGB weist eine Richtung, setzt aber in der Praxis wohl voraus, dass sich der Haupt-Vermieter den Untermietvertrag vor Genehmigung vorlegen lässt und dann entweder einen Zuschlag erhebt oder eine Untervermietung zur Gewinnerzielung des Mieters verweigert.


    Wenn der Vermieter es erst später merkt? Das wäre eine schöne Frage für die Rechtsberatung von Vermietervereinen.

  • Was die Höhe der Miete angeht, ist es so, dass Du Mehreinnahmen, die über den Anteil an der Gesamtwohnung hinausgehen, an den Vermieter abführen musst. Ein zusätzlicher Profit über die Mietersparnis hinaus soll dem Vermieter zugute kommen.

    Wo kann ich darüber mehr nachlesen?

    § 553 Abs. 2 BGB weist eine Richtung, setzt aber in der Praxis wohl voraus, dass sich der Haupt-Vermieter den Untermietvertrag vor Genehmigung vorlegen lässt und dann entweder einen Zuschlag erhebt oder eine Untervermietung zur Gewinnerzielung des Mieters verweigert.

    So ganz in Stein gemeißelt, wie es Deine obige Darstellung suggeriert, ist Deine Behauptung also offensichtlich nicht.