Nettobetrag bei Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

  • Hallo,


    bevor ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage, würde ich gerne meinen späteren „Nettobetrag“ auszurechnen. Der Bruttobetrag besteht aus drei Säulen (EM-Rente, VBL (Betriebsrente), Hinzuverdienst). Kann mir vielleicht jemand helfen bei der Berechnung des Nettobetrages?


    Hier mal grob die Daten:

    1. Bei 100 % EM-Renten laut Renteninformation 1600 €
    2. Bei 100 % EM-Rente laut VBL-Information 500 €
    3. Bei 25 % Stelle (2 Std./Tag) Hinzuverdienst 1400 Brutto (ca. 1000 € Netto laut Gehaltsrechner)

    Fragen:

    1. Bei dem Betrag von der Rentenversicherung (1600 €) sind die 10,8 % schon abgezogen, oder?

    2. Wie berechne ich nun aus allen drei Komponenten den Nettobetrag? Von 1. und 2. ca. 11 % abziehen?

    3. Wird die Krankenversicherung für Rentner und die Krankenversicherung vom Gehalt (25 % Stelle) abgezogen?


    Danke für euere Hilfe

    Marten

  • Bevor ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage, würde ich gerne meinen späteren „Nettobetrag“ ausrechnen. Der Bruttobetrag besteht aus drei Säulen (EM-Rente, VBL (Betriebsrente), Hinzuverdienst). Kann mir vielleicht jemand helfen bei der Berechnung des Nettobetrages.

    Dein Fall ist ziemlich komplex. Für seine Berechnung braucht man viel mehr Daten, als man in einem Forum preisgeben möchte. Ich würde es mit einem Online-Steuerprogramm probieren (mein Favorit ist Smartsteuer). Das rechnet Dir zwar die Werte für das vergangene Jahr 2022 aus, aber die aktuellen Steuerwerte sind nicht so fundamental anders. Für eine Orientierung sollte das reichen.

    Hier mal grob die Daten:

    1. Bei 100 % EM-Renten laut Renteninformation 1600 €
    2. Bei 100 % EM-Rente laut VBL-Information 500 €
    3. Bei 25 % Stelle (2 Std./Tag) Hinzuverdienst 1400 Brutto (ca. 1000 € Netto laut Gehaltsrechner)

    Fragen:

    1. Bei dem Betrag von der Rentenversicherung (1600 €) sind die 10,8 % schon abgezogen, oder?

    Meines Wissens ist der Abzug (pro Monat 0,3% bei Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr, Maximum 10,8% = 3 Jahre) in der Zahl in der Renteninfo nicht berücksichtigt.

    2. Wie berechne ich nun aus allen drei Komponenten den Nettobetrag? Von 1. und 2. ca. 11% abziehen?

    Das ist viel komplizierter.


    Bei der Rente werden bei Zugangsjahr 2023 83% versteuert, 17% bleiben steuerfrei.


    Bei der Betriebsrente kommt es sehr auf das Detail an. Im häufigsten Fall hat der Angestellte im öffentlichen Dienst die Beiträge hauptsächlich aus versteuertem Einkommen geleistet. Wenn das so ist, wird von der Betriebsrente nur der sog. "Ertragsanteil" versteuert. Der hängt vom Alter beim Rentenzugang ab. Hier ist die passende Tabelle:


    https://www.lohnsteuer-kompakt…-_ertragsanteil_der_rente


    Solltest Du jetzt 57 Jahre alt sein, müßtest Du von der VBL im häufigsten Fall 25% versteuern, von Deinen 500 € x 12 Monaten = 6000 € wären also 1500 € steuerpflichtig.


    Dein Teilzeitjob wird prinzipiell so versteuert, wie Du das kennst.

    3. Wird die Krankenversicherung für Rentner und die [Pflege]versicherung vom Gehalt (25 % Stelle) abgezogen?

    "Krankenversicherung der Rentner" ist erstmal uninteressant. Das ist einfach nur ein spezieller Status, der Pflichtversicherung im Erwerbsleben vergleichbar.


    Wer in der "Krankenversicherung der Rentner" versichert ist, zahlt "nur" von Rente und Betriebsrente Beiträge, nicht aber etwa von Kapitaleinkünften. Wer diesen Status nicht erreicht, zahlt von allen seinen Einkünften Beiträge.


    Du mit Deinen 3 Einkunftsquellen würdest folgende Beiträge bezahlen:


    1) von Deinem Erwerbseinkommen die üblichen Beiträge (halber Beitragssatz), wie Du das von bisher kennst.

    2) von Deiner Rente auch (halber Beitragssatz).

    3) von Deiner Betriebsrente sind 169,75 € beitragsfrei. Auf den Rest zahlst Du den vollen Beitragssatz (also so um die 16%)


    Alles zusammen bis zum jeweiligen Höchstbeitrag.


    Ich bin kein Steuerberater, kein Krankenkassenmitarbeiter und kein Rentenberater.

    Ich schreibe hier, so gut ich es weiß, aber ohne Gewähr.

  • Hallo.


    Vorweg: Bin kein StB.


    1.

    Der Betrag aus der Renteninformation ist nur eine Näherung. Es ist eine Brutto-Angabe, aber die Abschläge sind schon abgezogen.

    Für Kranken- und Pflegeversicherung sollte man 11 bis 12% abziehen, Steuern müsste man individuell berechnen.


    2.

    Bei der VBL müsste man sich die Satzung einmal anschauen, was da wie berechnet wird. Vom Brutto kann man für Kranken- und Pflegeversicherung 18 bis 19% abziehen und 25 Euro wieder dazurechnen. (Freibetrag in der KV, aber Freigrenze in der PV.) Steuern muss man auch noch abziehen.


    3.

    Beim Netto aus der Beschäftigung muss man beachten, dass die Lohnabrechnung nicht berücksichtigt, dass andere Bezüge da sind, somit kann die Progression zu bösen Überraschungen führen.


    4.

    Von allen Einkünften wird jeweils Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.


    5.

    Die volle Erwerbsminderungsrente würde ich bei den Modellrechnungen eher nicht berücksichtigen. Es ist ein Restarbeitsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich erforderlich, wohl gemerkt bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.


    6.

    Bei weiteren Fragen gerne melden.

  • Hallo,


    danke für eure Hilfe, das wird ja noch komplizierter. Ich habe nochmal eine "dumme" Frage. Wenn ich einfach 1600 € + 500 € + 1400 € = 3500 € und davon per Nettolohnrechner den Nettolozn von 2300 € erechne, trifft dann die folgende Aussage zu?


    Der "richtig" berechnete Nettolohn wird auf jeden Fall über 2300 € liegen?

  • Hallo,


    danke für eure Hilfe, das wird ja noch komplizierter. Ich habe nochmal eine "dumme" Frage. Wenn ich einfach 1600 € + 500 € + 1400 € = 3500 € und davon per Nettolohnrechner den Nettolozn von 2300 € erechne, trifft dann die folgende Aussage zu?


    Der "richtig" berechnete Nettolohn wird auf jeden Fall über 2300 € liegen?

    Hm, da hätte ich eher Zweifel.

    Es gibt Steuerrechner, die nicht nur Lohn "können", auf einen reinen Nettolohnrechner würde ich mich nicht verlassen.



    Hängt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente tatsächlich vom erwarteten Netto im Rentenbezug ab?

  • Das nicht, aber ich würde schon gerne vorher wissen ob ich von der EM-Rente leben kann.


    Egal wie ich rechne/abschätze kommt mir der Brutto-/Nettobetrag verdächtig hoch vor...

  • danke für eure Hilfe, das wird ja noch komplizierter.

    Ja. :(

    Wenn ich einfach 1600 € [erwartete Erwerbsminderungsrente] + 500 € [erwartete Erwerbsminderungsrente der Betriebsrente] + 1400 € [erwarteter Bruttolohn aus geringer Erwerbstätigkeit] = 3500 € und davon per Nettolohnrechner den Nettolohn von 2300 € errechne, trifft dann die folgende Aussage zu?


    Der "richtig" berechnete Nettolohn wird auf jeden Fall über 2300 € liegen?

    Übliche Nettolohnrechner im Netz werden der Komplexität Deines Falles nicht gerecht.

    Vermutlich liegt das, was Du jeden Monat netto zur Verfügung hast, über dem dort errechneten Wert, weil Du von den oben genannten Werten nicht alles versteuern mußt.


    Bedenke bitte, daß der Lohn Deiner geringen Erwerbstätigkeit wie bisher vom Arbeitgeber versteuert und verbeitragt wird, die Renten aber unversteuert ausgezahlt werden, so daß Du zunächst mehr Geld bekommen wirst, als Du nach dem Bezahlen der Steuer behalten wirst.


    Was ich nicht weiß (aber gern wüßte): Muß ein Mensch, der eine Vollrente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, von seinem Nebenjob Rentenbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen?

  • Haufe sagt:


    Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2023 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig.

    In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung aufgrund der Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungsfrei.

    Durch den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente besteht in der Krankenversicherung kein Anspruch auf Krankengeld. Der ermäßigte Beitragssatz ist anzuwenden und die Beitragsgruppe 3 anzugeben.

    Der Arbeitgeber hat eine Anmeldung zum 1.2.2023 mit Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3101 zu erstellen

  • So hatte ich das auch im Hinterkopf. Allerdings bin ich ja kein Profi in Lohnabrechnungs- und Steuerdingen, sondern lediglich interessierter Laie.


    Kleiner Wermutstropfen für den Threadersteller: Meiner Kenntnis nach wird bezüglich der VBL mit der Gewährung der Rente der Leistungsfall eingetreten sein, weswegen der Arbeitgeber sich in Zukunft den Zuschuß zur Betriebsrente sparen kann (und der Threadersteller immerhin seinen Beitrag).

  • Ich habe mal eine fiktive Steuererklärung (Simulation) mit den oben genannten drei Säulen (EM--Rente, VBL und Lohn) gemacht. Danach bekomme ich ca. 2600 € netto pro Monat.


    Irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben. Also doch mal zum Steuerberater...

  • Ich habe mal eine fiktive Steuererklärung (Simulation) mit den oben genannten drei Säulen (EM--Rente, VBL und Lohn) gemacht. Danach bekomme ich ca. 2600 € netto pro Monat.


    Irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben. Also doch mal zum Steuerberater...

    Wir gackern hier noch immer über ungelegte Eier. ?(


    Wenn die Rente erst nach 2,5 Jahren vor dem LSG erstritten werden kann, dann ist die Steuer nicht mehr der entscheidende Punkt.


    Aber dennoch viel Erfolg!

  • Ich habe mal eine fiktive Steuererklärung (Simulation) mit den oben genannten drei Säulen (EM-Rente, VBL und Lohn) gemacht. Danach bekomme ich ca. 2600 € netto pro Monat.


    Irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben. Also doch mal zum Steuerberater ...

    Ich bin etwas erstaunt, daß es in Deinem Fall offensichtlich eine wahlfreie Option ist, erwerbsunfähig zu sein oder aber nicht. Laienhaft hätte ich gedacht, man sei entweder erwerbsunfähig oder eben nicht, und man könne diesen Zustand beispielsweise per Amtsarzt feststellen. Es mag hierbei Zweifelsfälle geben (die dann vielleicht auch vor Gericht gehen), aber daß diesbezüglich eine freie Wahl des Angestellten besteht, die je nach Nettoeinkommen mit EU-Rente getroffen wird, war mir neu.


    Bei meinem Überschlag kommt ein ähnlicher Betrag heraus.


    Inwieweit ist bei Dir das Votum eines Steuerberaters entscheidungsrelevant? Wenn Du 2600 €/m bekommst, bist Du erwerbsunfähig, wenn Du aber nur 2000 €/m bekommst, arbeitest Du doch lieber weiter?