Hallo zusammen,
für alle Leidensgenossen fangen wir mit der Polemik an: Aus meinen persönlichen Erfahrungen der letzten 12 Monaten mit 2 Stadtwerken muss ich sagen, dass Arbeitsprozesse in der Grundversorgung aus einer Abfolge bedauerlicher Einzelfälle von Fehlern bestehen und nicht mehr wiederholbar zu qualitativ guten Ergebnissen führen.
Ich habe 4 Gaslieferstellen in 2 Städten und mein Vorlieferant hatte die entsprechenden Gaslieferverträge zum 1.12.2022 gekündigt. Zu meiner Verwunderung wurde ich bei beiden Stadtwerken in die Ersatzversorgung geschubst und musste einigen Aufwand treiben, um rückwirkend den Vertragsstatus der Grundversorgung zu erhalten. In einem Fall ging das nach Einschalten des Aufsichtsrats ganz schnell, im anderen Fall war Umgehung der Hotline der zielführende Weg.
Zu meiner Verwunderung hat eines der Stadtwerke über 5 Monate lang in 2023 trotz Ermächtigung keine Vorauszahlungen eingezogen. Man begründete mir das damit, dass es fehlerhafte Bescheide gegeben hätte und die wegen der Gaspreisbremse völlig neu aufgerollt werden müssten. Eine Prognose, wann mit Einzügen zu rechnen ist, wollte man mir nicht geben. Ich habe das Unheil kommen sehen und selbst Vorauszahlungen geleistet. Zu meiner Überraschung kamen dann Vorauszahlungseinzüge ohne Ankündigung im Juli 2023. Da hat man mir auf die Schnelle den Gegenwert eines gebrauchten Kleinwagens vom Konto abgebucht. Die Abbuchung war viel zu hoch, weil die Deckelung durch die Gaspreisbremse in der Berechnung nicht berücksichtigt war. Ich hätte zumindest erwartet, dass mir jemand den Termin und die Höhe schriftlich avisiert hätte. Dem war nicht so.
Dieses Ereignis hat mir den Rest gegeben und ich habe einen Lieferantenwechsel durchgeführt. Bei einem der Verträge wurde die Kündigung mit der Begründung abgelehnt, dass die Vertragslaufzeit 1 Jahr sei (bei einer Grundversorgung wohlgemerkt!) . Also wieder Aufwand treiben und viel telefonieren. Als Begründung für die Ablehnung der Kündigung wurde mir ernsthaft angegeben, dass die Vertragslaufzeit 1 Jahr so im Portal hinterlegt sei. Das im gleichen Portal der Liefervertrag mit Feststellung Grundversorgung und Kündigungsfrist 2 Wochen hinterlegt waren, hat niemanden gejuckt.
Ich fasse zusammen: In den letzten 9 Monaten habe ich 7 Vertragswechsel bei 2 Stadtwerken durchgeführt, 5 davon waren fehlerhaft und produzierten erheblichen Mehraufwand beim Nachhaken und Korrigieren. Die Erfolgsquote 2 von 7 korrekten Arbeitsabläufen ist ziemlich bescheiden ( die falschen Abschlagsberechnungen noch nicht mal einbezogen) . Ob sich wohl irgendwann die Erkenntnis durchsetzt, dass Qualität in der Arbeit mehr Kosten spart als Kostenreduzierung um jeden Preis?
Viel Grüße