Ich habe beschlossen, meine Ersparnisse aus den USA auf mein hiesiges Bankkonto zu überweisen. Nun stellt sich die Frage, ob ich das nächstes Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss?
Sparen in Euro oder Dollar?
- veinar
- Erledigt
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Ich habe beschlossen, meine Ersparnisse aus den USA auf mein hiesiges Bankkonto zu überweisen. Nun stellt sich die Frage, ob ich das nächstes Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss?
In der Steuererklärung geht es um Einkommen. Das reine Überweisen von deinem eigenen Konto in den USA ist ja kein neues Einkommen, sondern nur Verschieben deines Vermögens. Die Frage ist eher: Hast du das Einkommen aus dem diese Ersparnisse stammen bei der Steuer angegeben, falls du zu der Zeit in Deutschland steuerpflichtig warst? Und hast du die Zinsen, die du in den USA bekommen hast, jährlich in deiner deutschen Steuererklärung angegeben?
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Wenn Du mit dem reinen Transfer einen Gewinn machst, dann ja. Die Erträge aus dem Konto in den USA mußtest Du ja vermutlich schon bisher angeben.
Internationale Steuerfälle sind schnell mal komplex.
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Geld auf ein Fremdwährungskonto mal hin und irgendwann wieder zurück überweist und dabei versehentlich einen Gewinn macht? Spekulationsgewinn? Oder nicht, wenn man nicht die Absicht einer Währungsspekulation hatte. Keine Steuerberatung im Forum, schon klar...
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Bin kein Steuerberater, aber ich würde sagen es ist egal, ob man den Gewinn "versehentlich" oder absichtlich macht.
Wenn ein Gewinn entsteht, muss er versteuert werden.
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Geld auf ein Fremdwährungskonto mal hin und irgendwann wieder zurück überweist und dabei versehentlich einen Gewinn macht? Spekulationsgewinn?
Ab einer Haltedauer von 1 Jahr sind Währungsschwankungen unverzinslicher Forderungen steuerlich unerheblich.
Für verzinsliche Forderungen hat das BMF im letzten Jahr die Handhabung geändert:
https://www.private-banking-ma…teuerhinterziehung-wegen/
Ist ein mit 0,1% verzinstes Fremdwährungssparguthaben nun eine verzinsliche oder eine unverzinsliche Forderung? Der Zins selbst unterliegt der Steuer, das ist klar. Was aber ist mit der Kursschwankung der Währung? Was passiert, wenn man das mit 0,1% verzinste Sparguthaben auf ein unverzinstes Girokonto transferiert? Wie lang muß die Abkühlphase sein?
Und was sagt der fremdländische Fiskus (hier der US-amerikanische) dazu?
Steuerberater sollte man sein.
Internationale Steuerfälle sind schnell mal komplex.
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Ich habe die Ersparnisse über 1 Jahr lang gehalten. Sie stammen aus einem Gehalt aus der Zeit, als ich dort gelebt habe, werden also bereits in den USA versteuert. Die Zinsgewinne werden ebenfalls automatisch in den USA versteuert, allerdings habe ich diese Einkünfte nie dem Finanzamt gemeldet. Andererseits war das Einkommen so gering, ein einstelliger Betrag pro Jahr (nach Steuerabzügen), dass es mich überraschen würde, wenn sich das Finanzamt dafür interessieren würde.
Eine andere Sache, von der ich gerade erfahren habe, ist die AWV (Außenwirtschaftsverordnung). Grundsätzlich muss jede Überweisung, die größer als 12500 EUR ist, der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Meine Ersparnisse fallen darunter, aber ich habe auf mein Revolut-Konto überwiesen, und diese Bank ist in Litauen registriert. Muss ich das trotzdem melden, oder nur, wenn ich die Überweisung an eine deutsche Bank tätige?
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Ich habe die Ersparnisse über 1 Jahr lang gehalten. Sie stammen aus einem Gehalt aus der Zeit, als ich dort gelebt habe, werden also bereits in den USA versteuert. Die Zinsgewinne werden ebenfalls automatisch in den USA versteuert, allerdings habe ich diese Einkünfte nie dem Finanzamt gemeldet. Andererseits war das Einkommen so gering, ein einstelliger Betrag pro Jahr (nach Steuerabzügen), dass es mich überraschen würde, wenn sich das Finanzamt dafür interessieren würde.
Soweit ich es verstehe, hättest du auch die geringen Zinsen angeben müssen. Ja, wenn ich mich nicht irre, lösen 1 ct ausländischer Kapitalerträge bereits die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aus, auch wenn du ansonsten nicht zur Abgabe verpflichtet wärest.
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Soweit ich es verstehe, hättest du auch die geringen Zinsen angeben müssen. Ja, wenn ich mich nicht irre, lösen 1 ct ausländischer Kapitalerträge bereits die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aus, auch wenn du ansonsten nicht zur Abgabe verpflichtet wärest.
Kann ich die Steuerformulare aus früheren Jahren ändern und diese geringfügigen Gewinne hinzufügen?