Erbschaftsteuer Grundvermögen bei Ehegatten

  • Bei Tod eines Ehepartners bliebe eine selbstgenutzte Immobilie zzgl. sonstiges Vermögen steuerfrei bis € 500.000 (Freibetrag). Der überlebende Teil müßte dann aber mind. 10 Jahre darin wohnen bleiben.
    FRAGEN:
    1. Zöge der überlebende Ehepartner ohne zwingenden Grund vorher aus, würde der räuberische Staat nachversteuern. Läge der
    Immobilienwert (zzgl. sonstiges Vermögen) dann unter € 500.000 (Freibetrag), entfiele weiterhin eine Erbschaftsbesteuerung.
    Ist das zutreffend?


    2. Welcher Stichtag würde bei einer Nachversteuerung angesetzt: Erbfall (Todestag des Ehepartners) oder Tage des Auszugs aus
    der Immobilie innerhalb der 10 Jahre?

  • Der Wegfall der Begünstigung durch Auszug oder Verkauf innerhalb der 10 Jahres Frist stellt steuerlich ein rückwirkendes Ereignis dar. Es wird also auf den Todeszeitpunkt nachversteuert. Zinsen fallen auf Grund des Rückwirkenden Ereignisses jedoch für gewöhnlich keine an, denn nach § 233a Abs. 2a AO beginnt er Zinslauf erst 15 Monate nach Eintritt des rückwirkenden Ereignisses.


    Der Freibetrag von 500.000 € gilt immer, allerdings nur alle 10 Jahre. War er im Zeitpunkt des Todes durch Vorschenkungen innerhalb von 10 Jahren ganz oder teilweise verbraucht gilt er natürlich nicht mehr.


    Nur als Anmerkung: Zusammenfassend ist die Schenkung des Familienheims zu Lebzeiten an den Ehegatten die bessere Alternative weil hier die 10 Jahres Frist nicht gilt. Aber das lässt sich natürlich alles immer nur bedingt planen.

  • Danke, RaphaelP, so hatte ich das auch angenommen.

    Zusatzfrage: Schenkung zu Lebzeiten an den Ehepartner wäre natürlich ein Weg. Da aber offen ist, wer zuerst das Zeitliche segnet, sollte bei Schenkung besser wohl zugleich ein vertraglicher Rückübertragungsanspruch (steuerfrei??) geregelt sein.