Bei Tod eines Ehepartners bliebe eine selbstgenutzte Immobilie zzgl. sonstiges Vermögen steuerfrei bis € 500.000 (Freibetrag). Der überlebende Teil müßte dann aber mind. 10 Jahre darin wohnen bleiben.
FRAGEN:
1. Zöge der überlebende Ehepartner ohne zwingenden Grund vorher aus, würde der räuberische Staat nachversteuern. Läge der
Immobilienwert (zzgl. sonstiges Vermögen) dann unter € 500.000 (Freibetrag), entfiele weiterhin eine Erbschaftsbesteuerung.
Ist das zutreffend?
2. Welcher Stichtag würde bei einer Nachversteuerung angesetzt: Erbfall (Todestag des Ehepartners) oder Tage des Auszugs aus
der Immobilie innerhalb der 10 Jahre?