Zweitwohnsitz für Studenten sinnvoll für Alleinerziehende (Eltern)?

  • Hallo, meine Tochter (19 Jahre) beginnt gerade ein Studium in einer anderen Stadt. Sie behält ihr Zimmer in meiner Wohnung und wird an den Wochenenden pendeln und die Semesterferien in ihrer Heimat verbringe, da sie u.a. durch verschiedene Vereine hier noch gebunden ist. Ist es möglich, dass sie bei mir den Erstwohnsitz behält und für den Studienort den Zweitwohnsitz wählt? Ich bin alleinerziehend, bislang mit Lohnsteuerklasse 2, diese würde bei einem Wohnortwechsel wegfallen - finanziell stellt das für mich eine große Belastung dar. Am Studienort fällt aber eine Zweitwohnsitzsteuer an (8% bei einer Warmmiete von 320.-/Monat). Besteht für mich - falls sie den Erstwohnsitz am Studienort anmeldet - die Möglichkeit, Ausbildungskosten von der Steuer abzusetzen?

    Außerdem besteht der Kindsvater auf eine Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt. Als leitender Angestellter eines Handwerkbetriebs verdient er auf dem Papier nur ein kleines Gehalt, da der größte Teil schwarz fließt. De facto kann ich das nicht nachweisen, weiß es aber aus der Zeit unseres Zusammenlebens. Mein Gehalt ist als Sekretärin nur sehr gering, da ich in diesem Jahr aber die Coronasonderzahlung mit dem Monatsgehalt zusammen bekomme, und diese zum für den Unterhalt ermittelndenden Einkommen dazu zählt, habe ich auf dem Papier ein höheres EInkommen als er und muss damit auch den größeren Anteil des Unterhalts zahlen. Wie kann ich in so einem Fall vorgehen?

  • Hier sind einige, verschiedene Themen enthalten, die eher nach einem Fachmann schreien (oder mehreren).


    Die Tochter muss ihren Erstwohnsitz dort anmelden, wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat. Das ist üblicherweise am Studienort. Es kann aber auch Ausnahmen geben, vermutlich wird es Nachfragen geben. Örtliche Verbundenheit (Vereinsleben); jedes Wochenende, in den Semesterferien und teilweise in der Woche am Heimatort und nicht zu große Entfernung können gute Argumente sein. Steuervorteile der Mutter ist vermutlich weniger ein gutes Argument.


    Du kannst einen Ausbildungsfreibetrag ansetzen. Bei auswärtiger Unterbringung beträgt dieser 1.200€ p.a.. Ggf. kannst Du auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nach dem Bachelor ändert sich das Steuerthema wieder. Klingt leider auch nach Fachmann.