Guten Tag,
Sie schreiben
Zitat
Zusätzlich können Sie auch Kosten der Möblierung und die nötige Ausstattung mit sonstigem Hausrat für die Zweitwohnung (zum Beispiel die zweite Waschmaschine) geltend machen, soweit sich diese in angemessenem Rahmen bewegen.
Angenommen ich gründe zum 1.11.15 einen zweiten Haushalt.
Fall 1: Ich kaufe zum 15.10. ein Bügelbrett, weil ich weiß, dass ich in den Zweitwohnsitz umziehen werde und ich habe gerade ein günstiges gefunden.
Fall 2: Mit dem Weihnachtsgeld kaufe ich am 5.1.16 eine Waschmaschine, so dass ich auch am Zweitwohnsitz waschen kann.
Können die Gegenstände aus den beiden Fällen steuerlich geltend gemacht werden? Welche Zeiträume sind gültig?
Vielen Dank!