Zeitraum zum Absetzen der Kosten der Zweitwohnung ab Einzug

  • Guten Tag,


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    Zusätzlich können Sie auch Kosten der Möblierung und die nötige Ausstattung mit sonstigem Hausrat für die Zweitwohnung (zum Beispiel die zweite Waschmaschine) geltend machen, soweit sich diese in angemessenem Rahmen bewegen.


    Angenommen ich gründe zum 1.11.15 einen zweiten Haushalt.


    Fall 1: Ich kaufe zum 15.10. ein Bügelbrett, weil ich weiß, dass ich in den Zweitwohnsitz umziehen werde und ich habe gerade ein günstiges gefunden.


    Fall 2: Mit dem Weihnachtsgeld kaufe ich am 5.1.16 eine Waschmaschine, so dass ich auch am Zweitwohnsitz waschen kann.


    Können die Gegenstände aus den beiden Fällen steuerlich geltend gemacht werden? Welche Zeiträume sind gültig?


    Vielen Dank!

  • Geht grundsätzlich beides, wenn ansonsten die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen.


    Das Bügelbrett wäre im Jahr 2015 in die Werbungskosten aufzunehmen. Die Waschmaschine in 2016.
    In der Einkommensteuer gilt gem. § 11 EStG in den allermeisten Fällen das Zufluss/Abflussprinzip, also in dem Jahr indem das Geld tatsächlich abfliesst.


    Beispiel: Sie kaufen die Maschine am 15.12.2015 auf Rechnung mit 4 Wochen Zahlungsfrist:


    1. Sie zahlen die Rechnung am 20.12.15 weil Sie dann 2% Skonto kriegen = Werbungskosten 2015
    2. Sie zahlen die Rechnung am 15.01.16 weil Sie die Frist ausnutzen wollen = Werbungskosten 2016.


    So lassen sich beispielsweise Handerwerkerleistungen mit Hilfe von Abschlagszahlungen auf 2 Veranlagungsjahre verteilen um so die Höchstbeträge in beiden Jahren optimal auszunutzen.

  • Danke. Meine Frage zielte aber auch darauf ab, ob ich Anschaffungen vor dem eigentlichen Mietbeginn ansetzen darf, da ich weiß, dass ich einen Zweitwohnsitz betreiben werde?