Sehr geehrte Damen und Herren, eine Erbgemeinschaft bestehend aus Ehefrau des Verstorbenen und 2 leiblichen Söhnen wollen das Erbe aufteilen und in einem Erbauseinandersetzungsvertrag festhalten. Die Ehefrau möchte auf ihren Anteil verzichten bzw. an ihre Söhne zu gleichen Teilen verschenken. Empfiehlt sich dies gleich in vorbenannten Vertrag so festzuhalten oder die Aufteilung erst nach gesetzl. Erbfolge (kein Testament) festzuhalten (50% für Ehefrau und je 25% für die Söhne) und im Nachgang einen Schenkungsvertrag der Ehefrau an ihre Söhne?
Vielen Dank