Erbe

  • Sehr geehrte Damen und Herren, eine Erbgemeinschaft bestehend aus Ehefrau des Verstorbenen und 2 leiblichen Söhnen wollen das Erbe aufteilen und in einem Erbauseinandersetzungsvertrag festhalten. Die Ehefrau möchte auf ihren Anteil verzichten bzw. an ihre Söhne zu gleichen Teilen verschenken. Empfiehlt sich dies gleich in vorbenannten Vertrag so festzuhalten oder die Aufteilung erst nach gesetzl. Erbfolge (kein Testament) festzuhalten (50% für Ehefrau und je 25% für die Söhne) und im Nachgang einen Schenkungsvertrag der Ehefrau an ihre Söhne?

    Vielen Dank

  • Hallo Romy,


    machen kann man viel, m.E. auch Ihre geschilderte Variante. Es ist allerdings die Frage, was ist das Optimum hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Gebühren (Notar, Grundbuch). Wenn es um einiges Geld geht (fängt bei mir so größer 100k an), sollten Sie die Kosten für einen auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Anwalt nicht scheuen. (Ein Notar berät nicht zum Steuerrecht.)


    Gruß Pumphut

  • Klar kann man viel machen. Die Grundlagen des Erb- und Schenkungssteuerrecht kann man sich aber auch anlesen und geht dann ggf. mit Vorinformation zu einem Fachmann.


    Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400 T€; die Ehefrau einen von 500 T€. Wenn der Gesamtwert des Erbes unter 800 T€ liegt, paßt das in den Freibetrag der Kinder.


    Insoweit fängt bei mir "einiges Geld" erst deutlich über 100.000 an.


    "Immobilie" heißt bei den meisten Leuten: Selbstbewohnte Immobilie, die vorher mal beiden Eheleuten gemeinsam gehörte, also dem Verstorbenen die Hälfte und der Witwe die Hälfte. Bei gesetzlicher Erbfolge erbt die Witwe nun die Hälfte der anderen Hälfte (also ein Viertel), die beiden Kinder je die Hälfte des verbleibenden Viertels, also ein Achtel der Immobilie. Egal, ob sie auf ihr Erbe verzichtet oder nicht, müssen die Beteiligten sich einigen, was bei normalen Familienverhältnissen eine Formsache ist: Die vermutlich auch schon ältere Mutter bleibt in "ihrem" Haus wohnen, wenn sie das will, und die Söhne machen keinen Druck.


    Wenn die Witwe noch relativ jung ist und das Erbe groß, wäre es aus steuerlichen Gründen für sie eine Option, das Erbe anzunehmen und es dann an die Söhne weiterzuverschenken. Da gibt es wiederum einen Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 400 T€ pro Kind, der sich alle 10 Jahre erneuert. Stirbt die Mutter allerdings binnen 10 Jahren, wird die Schenkung von jetzt mit dem Erbe dann zusammengerechnet und so versteuert.


    Was man im angefragten Fall sinnvollerweise macht, läßt sich aus den knappen Informationen, die die Threadstarterin zur Verfügung stellt, nicht ermessen. Abgesehen davon würde man sich in solchen Dingen ohnehin nicht auf Auskünfte in einem Forum verlassen.

  • Danke für alle Rückmeldungen. In diesem Fall ist es so; der Verstorbene war Alleinbesitzer der Immobilie. Es gibt kein Testament. Die Immobilie wurde jetzt von der Erbengemeinschaft verkauft. Also müsste meiner Meinung die Aufteilung des Verkaufspreises (unter 130k Euro) so sein: 50%Mutter je 25%die Söhne. Die Mutter will Ihren Anteil zu gleichen Teilen an die 2 Söhne verschenken. Deshalb meine Frage, ob die Schenkung im Erbauseinandersetzungsvertrag schriftlich fixiert wird oder es eines zusätzlichen Schenkungsvertrages bedarf. Die Erben sind sich mit der Erbaufteilung einig. Die Mutter lebt jetzt dauerhaft im Pflegeheim. Sollten ihre eigenen finanziellen Mittel irgendwann für die Heimkosten nicht mehr reichen, so wird doch 10 Jahre rückwirkend der Schenkungsbetrag teilweise oder vollständig zurück gefordert.

  • Der Verstorbene war Alleinbesitzer der Immobilie. Es gibt kein Testament. Die Immobilie wurde jetzt von der Erbengemeinschaft verkauft.

    Somit war der Notar bereits mit im Boot.

    Also müsste meiner Meinung die Aufteilung des Verkaufspreises (unter 130k Euro) so sein: 50% Mutter, je 25% die Söhne.

    Das wäre die gesetzliche Erbfolge.

    Die Mutter will Ihren Anteil zu gleichen Teilen an die 2 Söhne verschenken. Deshalb meine Frage, ob die Schenkung im Erbauseinandersetzungsvertrag schriftlich fixiert wird oder es eines zusätzlichen Schenkungsvertrages bedarf. Die Erben sind sich mit der Erbaufteilung einig.

    Verträge kann man auch mündlich schließen. Solche sind allerdings schwierig zu beweisen. Wenn sich alle einig sind (und bleiben), reicht das. Wenn es Streit gibt, ist Schriftliches besser. Es kann nicht schaden, diesen einfachen Sachverhalt schriftlich zu fixieren. Drei Ausfertigungen, für jeden eine. Das kann man sicherlich einen Anwalt oder Notar machen lassen (für entsprechendes Geld), vorgeschrieben ist das aber nicht.


    Formal gesehen muß die Schenkung der Mutter ans Finanzamt gemeldet werden (wir hatten das neulich mal), obwohl eine Schenkung dieser Größenordnung von Mutter zu Sohn schenkungsteuerfrei ist (wie auch eine Erbschaft der genannten Größe erbschaftsteuerfrei ist).

    Die Mutter lebt jetzt dauerhaft im Pflegeheim. Sollten ihre eigenen finanziellen Mittel irgendwann für die Heimkosten nicht mehr reichen, so wird doch 10 Jahre rückwirkend der Schenkungsbetrag teilweise oder vollständig zurück gefordert.

    Das kann passieren.