Grundsteuer

  • Hallo,


    habe auf den Grundsteuerwertbescheide, sowie auf den Grundsteuermessbescheid entsprechend den hier bekannten Begründungen Einspruch eingelegt, und "das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die mögliche Verfassungswidrigkeit der neuen Landesgrundsteuer" beantragt.


    Hierauf erhielt ich nun die Mitteilung vom FA Baden-Württemberg, das meinem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenem Verwaltungsakts" nicht entsprochen werden kann.

    Dies weil solch eine Aussetzung im Ergebnis "zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen" würde!

    Deshalb habe das öffentliche Interesse Vorrang vor denen des Steuerpflichtigen, da der durch den "Verwaltungsakt eintretende Eingriff beim Steuerpflichtigem als eher gering einzustufen ist", und auch"keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat".


    Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass "aufgrund der jetzt ergangenen Bescheide vor dem 1.1.2025 keine Erhebung einer Abgabe im Sinn des § 361Abs. 1 Satz 1 AO (Zahlungsaufforderung) im Raum steht

    Rechtsgrundlage: § 361 Abgabenordnung"


    Was haltet Ihr davon?

    Lohnt es sich, auch gegen diese Ablehnung Einspruch einzulegen?

    ...und wie sollte ich diesen dann begründen?


    Vielen Dank für euer Feedback! 2023.10.19 FA Grundst Begr. Ablehnung.pdf