Guten Tag,
ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragen zum Thema Angehörigen-Entlastungsgesetz:
Wenn meine Eltern in einer Pflegeeinrichtung sind und selbst den Unterhalt hierfür nicht mehr bezahlen können.
Ich haben eine Bruttoeinkommen von unter € 100.000, haben jedoch für meine eigene Altersabsicherung ein Vermögen von ca. € 150.000 auf diversen Konten angespart.
Wird dieses Vermögen dann zur Unterhaltszahlung herangezogen?
Falls ja: Ist der einzige Weg, dass ich mein eingespartes Vermögen behalten kann, wenn ich eine Immobilie erwerbe und diese selbst bewohne?
Vorab bereits herzlichen für die Rückmeldung.