Angehörigen Entlastungsgesetz

  • Guten Tag,

    ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragen zum Thema Angehörigen-Entlastungsgesetz:

    Wenn meine Eltern in einer Pflegeeinrichtung sind und selbst den Unterhalt hierfür nicht mehr bezahlen können.

    Ich haben eine Bruttoeinkommen von unter € 100.000, haben jedoch für meine eigene Altersabsicherung ein Vermögen von ca. € 150.000 auf diversen Konten angespart.

    Wird dieses Vermögen dann zur Unterhaltszahlung herangezogen?

    Falls ja: Ist der einzige Weg, dass ich mein eingespartes Vermögen behalten kann, wenn ich eine Immobilie erwerbe und diese selbst bewohne?


    Vorab bereits herzlichen für die Rückmeldung.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen? (Sozialrechtlich relevantes Einkommen - Einkunftsarten nach EStG, jeweils bereinigt).


    Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, wird neben Immobilienerwerb so manches mal auch über Teilzeit nachgedacht.