Frage zur Umsatzsteuer bei Einspeisevergütung für PV-Anlage

  • Hallo zusammen,


    leider kenne ich mich sehr wenig bzgl. der steuerlichen Betrachtung hinsichtlich PV-Anlagen aus. Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.. ;)


    Ich habe vor Kurzem ein Neubau-Haus mit einer PV-Anlage (Leistung ca. 5,5 kwp) in Bayern gekauft und bezogen. Vom zuständigen Netzbetreiber habe ich nun einen Brief erhalten, in dem ich erklären soll, ob ich die Einspeisevergütung ohne oder mit Umsatzsteuer ausbezahlt bekommen soll. Darüber hinaus soll ich erklären, ob ich ein Unternehmen gemäß §3 Nr. 47 EEG 2021 bin oder eine Privatperson. Bei Fragen soll ich mich an meinen Steuerberater wenden (Habe ich nicht bzw. finde ich aktuell keinen).


    Kann mir hier jemand erklären, was die Unterschiede sind bzw. welches den größeren Vorteil hat?


    Vielen Dank im Voraus!


    VG,

    Tobi

  • Ein Hauskauf ist für die meisten die wichtigste Entscheidung im Leben. Da wäre es nicht verkehrt, wenigstens jetzt noch ein paar Kröten in eine fachkundige steuerliche Beratung zu investieren, nachdem das offenbar vor dem Kauf versäumt worden ist.

  • Was heißt vor kurzem und was ist das Datum der Inbetriebnahme? Mittlerweile sind PV-Anlagen dieser Größe auch für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit

    Der Bezugs- und Inbetriebnahmetermin der PV-Anlage war Ende September 2023.


    Sowie ich das Ganze bis dato verstanden habe: Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nehme, dann habe ich keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung für die Anschaffungskosten etc. Die Kleinunternehmerregelung ist aber grundsätzlich etwas vorteilhafter, wenn ich das richtig verstehe. Wenn man allerdings die Regelbesteuerung bzw. Besteuerung als private Person verwendet, kann man die Vorsteuererstattung anwenden. Da ich das Haus aber als Pauschalsumme (inkl. PV) gekauft habe und auch vom Bauträger keine separate Rechnung für die PV-Anlage erhalten werde, kann ich die Vorsteuererstattung nicht anwenden und somit macht für mich nur die Kleinunternehmerregelung Sinn...?

  • Wenn keine Umsatzsteuer beim Kauf gezahlt wurde, kann auch keine Steuererstattung erfolgen. Somit ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll und es fällt keine Umsatzsteuer bei der Stromvergütung durch den Netzbetreiber an.

  • Wenn keine Umsatzsteuer beim Kauf gezahlt wurde, kann auch keine Steuererstattung erfolgen. Somit ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll und es fällt keine Umsatzsteuer bei der Stromvergütung durch den Netzbetreiber an.

    ok. Danke!