Steuern bei zinslosem Darlehen

  • Hallo, ich hätte mal gerne eure Meinung:


    A und B möchten sich gerne ein Haus kaufen. Das Geld dafür währe in der Familie vorhanden aber ungünstig verteilt. Ein Bankkredit ist eine Option aber dürfte deutlich teurer kommen als das EK anzuzapfen.

    A hat von den Eltern schon Immobilien und Geld bis zum Freibetrag übertragen bekommen, in der Familie liegt aber noch einiges an Geld.

    B hat ein hohes Einkommen, da allerdings noch nicht lage in dem Beruf nicht so viel EK Anhäufen können, in der Familie ist derzeit kein freies Kapital verfügbar.

    Kann ein Elternteil A an B ein zinsloses Darlehen mit monatlicher Tilgung (vertraglich abgesichert mit Tilgungsplan) geben?

    Mir ist bekannt dass man auf die gesparten Zinsen Steuern sparen müsste. Kann man die vorliegenden Konditionen für einen Bankkredit als Referenz für den gesparten Zinssatz nehmen? Wenn die gesparten Zinsen dann 40000€ betragen sind dann nach Abzug des Freibetrags für Fremde von 20000€ ja noch für die unfreien 20000€ 6000€ an Steuern zu zahlen.

    Vorteil der Konstellation ist dann eine sinnvolle Verteilung im Grundbuch.


    Oder macht es eher Sinn den Elternteil von A als Miteigentümer des Hauses ins Grundbuch zu schreiben und dann bei freiwerdendem Freibetrag wieder an A zu übertragen? B steht dann nur mit einem kleinen Anteil im Grundbuch


    Vielen Dank für eure Einschätzung

  • Hallo brainless again,


    lassen Sie sich bitte mit den Steuerfragen nicht vom eigentlichen Ziel ablenken. Was ist das Ziel? Sollen nach x Jahren A und B zu gleichen Teilen Eigentümer werden oder soll nach der anfänglichen Vermögensverteilung A überwiegender und B nur kleiner Eigentümer sein? Was soll gelten, wenn A und B sich trennen? Wenn dieses Ziel geklärt ist, kann man den steuerlich einfachsten Weg dahin suchen.


    Detailfrage:

    Wenn die gesparten Zinsen dann 40000€ betragen sind dann nach Abzug des Freibetrags für Fremde von 20000€ ja noch für die unfreien 20000€ 6000€ an Steuern zu zahlen.

    Jeder Elternteil von A kann B 20k steuerfrei schenken.


    Gruß Pumphut