Dann fallen aber steuerpflichtige Mieteinnahmen an.
Bei gegenseitiger Vermietung könnten aber auch Renovierungen steuerlich berücksichtigt werden.
Dann fallen aber steuerpflichtige Mieteinnahmen an.
Bei gegenseitiger Vermietung könnten aber auch Renovierungen steuerlich berücksichtigt werden.
Ich würde für beide Immobilien zunächst einen Schätzwert ermitteln, diese um ca. 20% reduzieren und im Notarvertrag festhalten. Dann besteht eine gute Chance, dass diese Werte vom FA akzeptiert werden.
Ich würde mir da einen Termin beim Notar holen und mich beraten lassen. Grundsätzlich sehe ich da aber nur minimale Möglichkeiten, an der Grunderwerbsteuer was zu drehen.