Depotposition ohne Einstandspreis

  • Hallo Forum,


    die Frage dreht sich um eine Depotposition ohne hinterlegten Kaufkurs: Vor einigen Jahren (ca. 2014) habe ich in den allseits beliebten iShares MSCI World ETF A0RPWH investiert, der ja bekanntlich die Gewinne fleißig thesauriert. Durch Depotübertrag ist die Position von meiner damaligen Depotbank (gibts nicht mehr) in mein aktuelles Depot gewandert, allerdings ohne den Kaufwert zu übertragen. Eine Wertpapierabrechnung des damaligen Kaufs liegt mir leider nicht mehr vor, aber sicherlich wird der aktuelle Wert der Anteile höher liegen, als ich damals gezahlt habe.


    Da ich dieses Jahr gerne meinen Sparerpauschbetrag ausnutzen würde hatte ich mir die Frage gestellt, ob ich die Anteile vielleicht rollen sollte. Nur die Krux: wie berechnet sich hier der Gewinn und daher die zu erwartende Steuerlast. Oder genauer: Wie würde die Bank das machen?


    Und nun das was-wäre-wenn: Jetzt rollen für die kurzfristige Steuerersparnis oder doch noch ein paar Jahre liegen lassen?

  • Dier Bank wird die korrekten Steuerdaten haben. Keine Sorge. Das, was du im Depot siehst, müssen nicht zwingend die richtigen Daten sein. Es kommt des Öfteren nach einem Depotübertrag vor, dass die Kaufkurse in der Depotübersicht nicht korrekt angezeigt werden.


    Wenn du rollieren willst, ist das natürlich ein Problem. Die Bank wird dir keinen Zugriff auf die Steuerdaten im Hintergrund gewähren. Du könntest um eine Anpassung der Kaufkurse in der Depotübersicht bitten. Eine Garantie gibt es aber nicht. Für die Zukunft solltest du besser die Wertpapierabrechnungen aufbewahren und im Idealfall deine Käufe in einer eigenen Excel tracken.

  • Die Bank wird die korrekten Steuerdaten haben.

    Das ist nicht sicher. Ich würde der Sache nachgehen. Mit der Zeit wird die Rekonstruktion nicht einfacher.

    Für die Zukunft solltest du besser die Wertpapierabrechnungen aufbewahren und im Idealfall deine Käufe in einer eigenen Excel tracken.

    Ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen, das könnte man anders machen.


    Abrechnungen von Wertpapierkäufen behält man sinnvollerweise, Depotauszüge behält man sinnvollerweise. Vieles andere an Bankpapieren kann weg, damit der Ordner nicht so dick wird.

  • Wenn die Bank keine Anschaffungskosten hat, berechnet sie die Quellensteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage. Dann sind 30% des Verkaufserlöses als Veräußerungsgewinn anzunehmen und darauf die Steuerabzüge zu berechnen. Ein zuviel an Steuerabzug kann über die Einkommensteuererklärung durch Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten zurück geholt werden.

  • Vielleicht aber auch freut sich der Anleger, weil sein ETF in der Haltezeit um mehr als 43% gestiegen ist, somit die Bank nur einen Teil des Wertzuwachses final besteuert.

  • Abrechnungen von Wertpapierkäufen behält man sinnvollerweise, Depotauszüge behält man sinnvollerweise. Vieles andere an Bankpapieren kann weg, damit der Ordner nicht so dick wird.

    Auf jedenfall. Im Normalfall liegen die Wertpapierabrechnungen hier auch allesamt vor, nur wie es der Zufall so will natürlich diese eine nicht. Das war leider nicht irgendeine Transaktion damals, sondern der erste und gleichzeitig auch letzte Kauf bei dieser Depotbank, da die kurz darauf übernommen worde und mir die neuen Konditionen nicht zusagten. Offenbar habe ich das damals nicht vollständig genug gesichert.



    Vielleicht aber auch freut sich der Anleger, weil sein ETF in der Haltezeit um mehr als 43% gestiegen ist, somit die Bank nur einen Teil des Wertzuwachses final besteuert.

    Genau: Das war jetzt die Frage hinter der Frage. Macht es Sinn, das einfach solang es geht liegen zu lassen, mit der Hoffnung dass die Ersatzbemessungsgrundlage irgendwann einen geringeren Gewinn abbildet. Wenn man den Begriff kennt, findet man bei Finanztip auch sogar schnell einschlägige Hinweise, so auch hier: https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

    Es kann vorkommen, dass die Bank beim Wertpapierverkauf den Anschaffungspreis nicht kennt – zum Beispiel im Fall eines Depotwechsels. Sie wendet dann für die Versteuerung eine Er­satz­be­mes­sungs­grund­la­ge an. Meistens beträgt diese 30 Prozent. Die Kapitalertragsteuer fällt dann aber zu hoch aus. Dies kannst Du mit einem Antrag auf „Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“ (Zeile 5) korrigieren lassen.


    Würde ja bedeuten, dass ich auf 30% Verkaufswerts Steuern zu zahlen habe, egal wie hoch der eigentliche Erlös ausfällt. Die Ersatzbemessung a.k.a fiktiver Anschaffungspreis wären also 30% des aktuellen Wertes. Ziel wäre also, einen Gewinn oberhalb von über 30% zu haben und bis dahin alles möglichst ruhen zu lassen?


    vgl. auch: https://www.haufe.de/finance/h…20zugrunde%20legen%20darf.

  • Im Normalfall liegen die Wertpapierabrechnungen hier auch allesamt vor, nur wie es der Zufall so will natürlich diese eine nicht.

    Shit happens. Murphy's Law.

    Wenn das Marmeladenbrot schon runterfällt, dann natürlich auf die Marmeladenseite.


    Willst Du denn den Anschaffungswert belegen? Wenn ja, könnte Dir beispielsweise ein passender Depotauszug helfen.

    Macht es Sinn, das [Papier] einfach, solange es geht, liegen zu lassen, mit der Hoffnung dass die Ersatzbemessungsgrundlage irgendwann einen geringeren Gewinn abbildet.


    Würde ja bedeuten, dass ich auf 30% Verkaufswerts Steuern zu zahlen habe, egal wie hoch der eigentliche Erlös ausfällt. Die Ersatzbemessung a.k.a fiktiver Anschaffungspreis wären also [70%] des aktuellen Wertes. Ziel wäre also, einen Gewinn oberhalb von über 30% zu haben und bis dahin alles möglichst ruhen zu lassen?

    Ich sehe das so, wobei Prozentrechnung bekanntlich tückisch ist: Wenn das Finanzamt annimmt, das Papier, das Du zu 100 € verkauft hast, hättest Du zu 70 € angeschafft, dann wären das nicht 30% Gewinn, sondern 43% (30 von 70).


    Für einen Buy-and-hold-Anleger sollte die 43% in einigen Jahren zu schaffen sein.

  • Also nur weil die Einstandskurse in der Depotübersicht nicht stimmen, würde ich nicht gleich darauf schließen, dass die Bank diese auch nicht kennt. Das ist doch fast normal nach einem Depotübertrag.


    Frag doch einfach mal bei deiner Bank nach, bevor du dir den Kopf über die Ersatzbemessungsgrundlage zerbrichst ;)