alter BU Vertrag mit unzureichenden Leistungen: wie weiter verfahren?

  • Guten Abend,


    ich habe folgendes Anliegen:

    meine Frau hat damals recht unbedarft eine BU Versicherung abgeschlossen, deren Konditionen höchst unbefriedigend sind (abstrakte Verweisung, monatl. Rente von 500,-!!!...). So weit, so schlecht. Jetzt recherchiere ich gerade nach einer neuen/besseren und vor allem passenderen BU Versicherung - mit dem Ziel die alte zu ersetzen.


    Parallel haben wir die Gesellschaft angeschrieben, bei der der bestehende Vertrag existiert und uns nach "Exit-Szenarien" erkundigt. Diese teilt uns folgende Infos mit: Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, so dass es bei Kündigung zu keiner Kapitalauszahlung kommt. Bei einer Beitragsfreistellung würde man weiterhin eine geminderte Rente im Falle einer BU erhalten. Diese läge aktuell bei knapp 147,- Der Vertrag kann im Falle der Freistellung später nicht mehr aktiviert werden.


    Nun meine Fragen:

    Kann man die aktuelle BU beitragsfrei stellen und eine andere BU abschließen - und würden dann im Falle des Falles beide parallel zahlen? Welche Möglichkeiten bestünden eventuell sonst noch?


    Vielen Dank bereits schon jetzt.

    Selbstbetrachter

  • Hallo,


    Du kannst so viele BUVen wie du möchtest abschließen bzw. deine Frau. Im Leistungsfall kannst du dann bei allen einen Antrag stellen und bei allen die jeweilige BU-Rente bekommen, soweit eine BU vorliegt. das gilt auch für beitragsfreie BUVen.


    Ich weiß nicht wieviel deine Frau für die bisherige BUV zahlt und wie es mit dem aktuellen Gesundheitszustand aussieht. Das könnte das größte Problem sein. Vorgehen aus meiner Sicht: erstmal selbst informieren (Finanztip, Verbraucherzentralen, usw.) soweit noch nicht geschehen, dann einen möglichst vertrauenswürdigen Berater/Vermittler, am besten Honorarberater, wenn du weißt worauf du dich einlässt auch einen Makler, suchen und eine Risikovoranfrage stellen lassen und Angebote dann vergleichen. Erst wenn die neue BUV abgeschlossen ist würde ich die alte kündigen. Und ja, die sieht wirklich schlecht aus bei der Summe und mit abstrakter Verweisung.


    Viele Grüße und viel Erfolg!

  • Meine Frau hat damals recht unbedarft eine BU-Versicherung abgeschlossen, deren Konditionen höchst unbefriedigend sind (abstrakte Verweisung, monatl. Rente von 500,-). So weit, so schlecht.

    Was zahlt sie denn dafür?

    Jetzt recherchiere ich gerade nach einer neuen/besseren und vor allem passenderen BU-Versicherung - mit dem Ziel, die alte zu ersetzen.

    Der Abschluß einer BU ist eigentlich eine Sache für den Profi, wohlgemerkt: einen Versicherungsmakler und keinen Vertreter einer Versicherungsgesellschaft.

    Parallel haben wir die Gesellschaft angeschrieben, bei der der bestehende Vertrag existiert und uns nach "Exit-Szenarien" erkundigt. Diese teilt uns folgende Infos mit: Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, so dass es bei Kündigung zu keiner Kapitalauszahlung kommt.

    Das ist eigentlich bei jeder Versicherung so. Das sachlich falsche Etikett "Kapitallebensversicherung" mag so manchem Interessenten die Sicht verbogen haben.

    Bei einer Beitragsfreistellung würde man weiterhin eine geminderte Rente im Falle einer BU erhalten. Diese läge aktuell bei knapp 147,- Der Vertrag kann im Falle der Freistellung später nicht mehr aktiviert werden.

    Kleinvieh macht auch Mist. Im Vergleich zu einer Kündigung ist eine Beitragsfreistellung vermutlich die bessere Option.

    Kann man die aktuelle BU beitragsfrei stellen und eine andere BU abschließen - und würden dann im Falle des Falles beide parallel zahlen? Welche Möglichkeiten bestünden eventuell sonst noch?

    Im Grunde ist das so.

    Ich bleibe dabei: Unsereiner als Laie überblickt diese Frage nicht. Es dürfte ratsam sein, sich an einen Profi zu wenden. Meines Wissens gibt es bei BU-Versicherungen keine Nettotarife. Das heißt: Du bekommst beim Direktabschluß die Versicherung nicht billiger, als wenn Du das über einen Makler machst. Meine Option wäre die letztere.

  • Kann man die aktuelle BU beitragsfrei stellen und eine andere BU abschließen - und würden dann im Falle des Falles beide parallel zahlen? Welche Möglichkeiten bestünden eventuell sonst noch?

    Hallo.


    Ja, zwei BUV-Verträge nebeneinander wäre möglich. Nur dafür müsste zunächst eine neue BUV abgeschlossen werden. Ob das möglich ist, hängt natürlich davon ab, was gesundheitlich sein dem damaligen Abschluss so passiert ist. Der Weg zu einer neuen BUV bzw. zu Alternativen, wenn eine BUV aktuell außer Reichweite ist, sollte idealerweise professionell begleitet werden.

    Vielleicht kann Dr. Schlemann da jemanden empfehlen. ;)

  • Von meinen kompetenten Vorrednern ist ja schon fast alles gesagt. Im Fall der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in den Bedingungswerken unterschiedliche Regelungen:

    • Beendigung
    • Beendigung + Auszahlung eines Rückkaufwerts
    • Beendigung ausgeschlossen, Kündigung führt zu beitragsfreier Mini-BU

    Hier scheint der letztere Fall vorzuliegen. Möglicherweise die WWK?


    Jedenfalls erst mal eine neue BU abschließen. Angesichts der Formulierung "damals" scheint das schon länger her zu sein. Im fortgeschritteneren Alter bitte besonders genau mit den Gesundheitsfragen umgehen.


    Bei der richtigen Vorgehensweise hilft z.B. ein auf das Thema BU spezialisierter Versicherungsmakler. Ich habe gehört Finanztip empfiehlt da welche. Manche davon haben bei Finanztip sogar viele gute Bewertungen. ;)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.