Nachzahlung Kranken- Pflegeversicherung während Elternzeit?

  • Hallo zusammen,


    haben heute einen Brief erhalten, das ich 409,20€ (Kranken-Pflegeversicherung) an die AOK nachzahlen soll, für die 2 Monate Elternzeit die ich im Jahr 2022 hatte. Während der Zeit habe ich Elterngeld bezogen. Wollte mich hier mal absichern ob das korrekt ist oder ob die KK wieder versucht etwas Geld einzutreiben :) .


    Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert, meine zwei Kinder laufen über die Familienversicherung über mich. Meine Frau ist normal gesetzlich versichert (Elternzeit).


    Auf der Homepage einer KK habe ich folgendes gefunden:


    "Wenn Sie freiwillig versicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und Sie Anspruch auf Familienversicherung hätten, wenn Sie nicht als Arbeitnehmer:in selbst versichert wären, sind Sie ebenfalls beitragsfrei."


    Das trifft doch auf mich zu oder nicht?


    Bei der AOK steht wiederrum:


    "Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei fortgesetzt werden kann. Das ist zum Beispiel möglich, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind und der Ehegatte auch gesetzlich versichert ist."


    Ich hab ja Elterngeld bezogen, das zählt vermute ich als "Einkünfte", daher falle ich da raus. Das muss doch einheitlich geregelt sein, oder entscheidet das jede KK für sich selbst?


    Gruß

  • Hallo.


    Enthält der Beitragsbescheid der Krankenkasse irgendwelche Hinweise dazu, wie die Beitragspflicht für den Zeitraum begründet wird?


    Ansonsten würde ich fristwahrend Widerspruch einlegen.


    Elterngeld ist gem. Paragraph 3 Nr. 67 EStG steuerfrei und folglich gem. Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV auch beitragsfrei.


    Ein wenig an Begründung sollte die Krankenkasse schon liefern. ;)

  • Hm danke dir schonmal, im Detail steht folgendes drin:



    in der Zeit vom 31.01.2022 bis 30.03.2022 waren Sie in Elternzeit. Während dieser Zeit ändert sich Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.


    Ihr monatlicher Beitrag währen des Elterngeldbezugs/Ihrer Elternzeit ab 31.01.2022 setzt sich wie folgt zusammen:


    Krankenversicherung: 167,79€

    Pflegeversicherung: 33,45€


    Insgesamt: 201,24€


    Vom 31.01.2022 bis 30.03.2022 fallen für Sie Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 409,20€ an.


    Dieser Bescheid ersetzt den bisherigen Beitragsbescheid mit Wirkung zum 31.01.2022 und ergeht hinsichtlich des Beitrags zur Pflegeversicherung im Namen der Pflegekasse bei der AOK Bezirksdirektion XY.


    Gruß

  • Ich hab wenig Ahnung und nur eine Vermutung, die aber gern von Experten direkt als Quatsch relaitivert werden darf.


    Hat es vielleicht damit zu tun, dass die Kinder bei dir mitversichert sind und du dadurch eben nicht familienversichert sein kannst (was ja anscheinend die Öffnung zur Beitragsfreiheit wäre).

  • Verstehe ich es richtig das ich als "Hauptverdiener bzw. Hauptmitglied" nie in der Familienversicherung sein kann, sondern nur Ehegatten, Kinder, etc.?


    Ich bin also freiwillig gesetzlich Krankenversichert (Gehalt liegt über der Grenze 66k €). Frau und beide Kinder sind über mich Familienversichert.


    Und deshalb muss ich jetzt für die 2 Monate nachzahlen. Warum ist dies aber so? Dann ist das Schreiben ja korrekt wenn das leider so ist.


    Hier der Auszug aus der Finanztip Homepage:


    Wer zahlt Krankenversicherung Wenn man in Elternzeit ist?


    Bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert, zahlst Du während der Elternzeit keine Beiträge. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen in der Elternzeit hingegen zahlen. In der privaten Krankenversicherung musst Du Deine Beiträge in der Elternzeit komplett selbst tragen.



    Möchte es einfach nur verstehen. ^^

    Gruß

  • Sie hat keine Einkünfte :).


    Jetzt habe ich es also verstanden. Wenn ich in den zwei Monaten über meine Frau Familienversichert sein könnte, dann würden die Zahlungen entfallen.


    Da Sie aber Beitragsfrei ist momentan (12 Monate Elternzeit), geht das nicht und deshalb muss ich blechen als "Haupt" Versicherter :/.


    Stimmts?



    Sind Sie freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sind normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge, ggf. der Mindestbeitrag zu zahlen. Wenn ohne die freiwillige Versicherung ein Anspruch auf Familienversicherung bestünde, besteht jedoch Beitragsfreiheit. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten.

  • So isses, einer (der Stammversicherte) muss zahlen.