Hallo Forum, dieses Jahr wird ja erstmalig das Thema Vorabsteuerpauschale aktuell. Ich verstehe die Berechnungsgrundlagen und wie sie sich ergeben [klare Formel] . Das was mir nicht klar ist. Wenn ich meine Anteile nach einiger Zeit gewinnbringend verkaufe, wird die bereits gezahlte Steuer der Vorjahre [auf einen fiktiven Gewinn der Zukunft] ggf. mit berücksichtigt. Gesetzt dem Fall, wenn ich aber mit Verlust [ggf. Halbierung oder mehr] verkaufen muss. Was passiert dann mit der vom Finanzammt einbehaltenen Steuer. Habe ich dann zweifach verloren 1. den Verlust aus meinem eingestzten Kapital 2. die auf fiktiven Gewinnen basierenden Steuern der Vorjahre ? - Selbst wenn dies auf den Verkauf bei anderen Fonds angerechnet werden würde! - was mache ich wenn ich nur eine Position habe? Vielen Dank für Rückmeldungen
Vorabsteuerpauschale
- Uwe S
- Erledigt
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Dieses Jahr wird ja erstmalig das Thema Vorabsteuerpauschale aktuell.
Nein. 2020 beispielsweise gabs die auch schon.
Ich verstehe die Berechnungsgrundlagen und wie sie sich ergeben [klare Formel] . Das was mir nicht klar ist: Wenn ich meine Anteile nach einiger Zeit gewinnbringend verkaufe, wird die bereits gezahlte Steuer der Vorjahre [auf einen fiktiven Gewinn der Zukunft] ggf. mit berücksichtigt.
So ähnlich.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn.
Die Steuer auf die Vorabpauschale ist die Steuer auf einen fiktiven Gewinn.
Unglaublich viele Leute werfen das dauernd durcheinander.
Wenn ich aber mit Verlust [ggf. Halbierung oder mehr] verkaufen muss, was passiert dann mit der vom Finanzamt einbehaltenen Steuer? Habe ich dann zweifach verloren?
1. den Verlust aus meinem eingesetzten Kapital
2. die auf fiktiven Gewinnen basierenden Steuern der Vorjahre?
Selbst wenn dies auf den Verkauf bei anderen Fonds angerechnet werden würde! - Was mache ich, wenn ich nur eine Position habe?
In diesem Fall machst Du erstmal ein dummes Gesicht.
So richtig in der Zukunft ist der fiktive Gewinn nicht, der der Vorabpauschale zugrundegelegt wird. Zum Jahresbeginn wird der Basiszinssatz für das kommende Jahr festgelegt, dann kommt das betreffende Jahr. An dessen Ende prüft man, ob die gehaltenen Fondsanteile tatsächlich Gewinn gemacht haben. Nur dann wird entweder der Gewinn oder die Vorabpauschale versteuert. Rechnerisch zieht man dann den Einstandspreis des Fondsanteils nach, er erhöht sich also aus steuerlicher Sicht um den bereits versteuerten Teil.
Ein sinngemäß ähnliches Verfahren gibt es, wenn eine Firma die Dividende aus dem Eigenkapital zahlt (und nicht aus Gewinnen), was beispielsweise die Deutsche Post in den vergangenen Jahren mehrfach getan hat. Diese Dividende kommt unversteuert, aber der Einstandspreis der Aktie wird in diesem Fall entsprechend erniedrigt, so daß man beim Verkauf dann eine größere Differenz versteuert.
Wenn Du zwischendrin Vorabpauschalen versteuert hast, der Fonds am Ende aber abstürzt, dann hast Du halt steuerlich einen höheren Verlust. Eine Steuerauszahlung gbts aber nicht, das wäre im Fall eines Crashs für den Staat wohl zu teuer.
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Wenn Du zwischendrin Vorabpauschalen versteuert hast, der Fonds am Ende aber abstürzt, dann hast Du halt steuerlich einen höheren Verlust.
Landet die Vorabpauschale dann mit im Verlusttopf?
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Landet die Vorabpauschale dann mit im Verlusttopf?
Genau
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Genau
Dann dürfte der TE ja etwas beruhigt sein. 😊
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Wie heißt eigentlich unsere neue Moderation? Die ganzen neuen Fäden über die Vorabpauschale könnten doch mal zusammengefasst werden. Vielleicht auch als Sticky, damit nicht immer und immer wieder dieselben Fragen gestellt werden.
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Moderation?
Aktiv gibt's hier keine.