Wann muss Zinseszins versteuert werden bei 5 Jahren Laufzeit Festgeld

  • Ich habe über Check24 Festgeld mit 5 Jahren Laufzeit bei der TF Bank in Schweden abgeschlossen. Die jährlichen Zinsen werden nicht ausbezahlt, sondern dem Festgeldbetrag zu gebucht also Zinseszins. Ich frage mich nun, wie ich mit der Steuer umgehen muss. Ist es nicht so, dass die gesamten Zinsen erst nach Ablauf dieser 5 Jahre versteuert werden müssten im Jahr 2025? Schweden hat keine Quellensteuer, d.h. ich müsste es für meine private Steuererklärung wissen - auch wegen der 1000 Euro Freistellungsbetrags Obergrenze. Check24 lieferte mir Anfang 2023 einen Tipp als Steuerhilfe mit Angabe der jährlichen Zinsen in KAP Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge. Wieso sollte ich Zinsen versteuern müssen, die ich noch gar nicht ausbezahlt bekomme habe? Mir ist das Ganze sehr unklar. Vielleicht kennt sich jemand aus? Danke vorab. :)

  • Eigentlich sollte das aus den Unterlagen hervorgehen, ob die Zinsen wirtschaftlich jedes Jahr zufließen, indem sie dem Festgeldkonto zugeführt werden oder ob sie tatsächlich nur einmalig am Ende zufließen. Die Regel ist eigentlich ersterer Fall.


    Also bei CHECK24 steht Zinsgutschrift jährlich.

    Das ist doch relativ eindeutig.


    Ebenso im Produkt-Informationsblatt:

    Die Zinsen fließen jährlich zu, werden kapitalisiert und bis zum

    Laufzeitende zusammen mit dem Guthaben verzinst

    (Zinseszinseffekt). Im Falle einer Verlängerung wird der

    Zinsertrag auf das CHECK24 Anlagekonto bei der C24 Bank

    ausgezahlt.

  • Wenn du Zinsen auf die Zinsen bekommst, dann gehört das Geld (der Zins) wirtschaftlich bereits dir und du musst Steuern darauf abführen. Dass du das Geld nicht abziehen kannst ist dabei irrelevant.