Neue Grundsteuer splittet Grundstück. Grundstücks-Haftpflichtversicherung erforderlich?

  • Hallo zusammen, und vorab schon mal freundliche Weihnachten, mit oder ohne Baum :S


    Apropos Baum: Kein Tannen-, aber immerhin ein Mirabellenbaum steht auf unserem Grundstück (20 x 200 ca. 4.000 qm, mithin ein ziemlich langes Handtuch auf der Flurkarte) ca. 30 m von der Straßenseite weg. Davor das Haus, der überschaubare Garten usw., dahinter Wiesen mit zwei Handvoll weiterer alter und neuerdings auch wieder jüngerer Obstbäume.


    Bislang war und ist das ganze Grundstück (gehört 50:50 meiner Frau und mir) mit einer simplen Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgedeckt. Fragen nach der Erfordernis einer eventuellen Grundstücks- oder Grundbesitzer-HV neben der bestehenden PHV wurden vom PHV-Versicherer mit "nein, nicht notwendig" beschieden. Ist bisher ja auch noch nix passiert.


    Letztes Jahr warf die neue Grundsteuer ihren Hut in den Ring, und zwar mit gleich zwei verschiedenen Aktenzeichen für das bisher einzigartige Grundstück. Pünktlich vor Ende Januar 2023 haben wir die beiden Az bedient.


    Im Zwischenergebnis läuft der vordere Teil unter Az 1 lt. Messbescheid vom FA mit 600 qm und einem BRW von 100, und der hintere Teil mit 3.400 qm unter Az 2. Hierzu liegt uns der Messbescheid noch nicht vor, aber für die Fragestellung kommt es darauf nicht an.


    Die Frage in die Runde – der gefragte Buchstabe 'u' ist nicht von ungefähr hervorgehoben - ist nämlich die:
    Kann es sein, dass ab 2025 infolge der grundsteuerlich angestoßenen Trennung unseres langen Handtuches in ein Az "mit Haus" und ein Az "ohne Haus" der nunmehr - zumindest aus grundsteuerlicher Perspektive - wohnhausfreie Grundstücksteil über Nacht nicht mehr via PHV haftpflichtversichert sein wird?


    Gruß
    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Alexis,


    entscheidend ist und bleibt für die Haftpflichtversicherung, was im Grundbuch steht. Nun wird der Grundbucheintrag durch die Grundsteuer nicht geändert. Kann es sein, dass Ihnen schon immer zwei (Grundbuch-)Grundstücke gehörten, die Sie als gemeinsames bewirtschaftet haben?


    Falls dem so ist, lohnt es sich, Ihren PHV- Vertrag genau durchzulesen. Einige Versicherer sind bei der Mitversicherung von Grundstücken sehr großzügig, andere beschränken es eng auf das selbst bewohnte Wohnungsgrundstück. Im letzteren Fall schildern Sie die konkrete Situation (Nutzung als einheitliches Grundstück) und bitten um ausdrückliche Bestätigung der Mitversicherung. Falls der Versicherer ablehnt, suchen Sie sich einen anderen, der nicht so eng ist.


    Schöne Feiertage und Gruß


    Pumphut

  • Ist das Grundstück denn auch im Grundbuch aufgeteilt worden? Und wie sieht es mit einer Wohngebäudeversicherung aus?

    Hallo ANDREJ
    das Grundstück besteht aus zwei nebeneinanderliegenden 10 m breiten Parzellen, von denen die eine immer im (Schwieger-)Familienbesitz war und die andere von ca. 70 Jahren hinzugekauft und ende der 1980er Jahre an meine Frau und mich notariell überschrieben wurde. wurde. Die damalige Grenz- oder Trennline verlief also parallel zu den 200m-Grundstücksgrenzen genau in der Mitte, also "über Kreuz" zur grundsteuerlich gezogenen Trennung 30/170 m parallel zu den kurzen Grundstücksgrenzen vorne und hinten von der Straße aus gesehen. .


    Eine Wohngebäuderversicherung besteht seit Baufertigstellung 1991, ergänzt 2013 durch eine Elementarschadenvers.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • entscheidend ist und bleibt für die Haftpflichtversicherung, was im Grundbuch steht. Nun wird der Grundbucheintrag durch die Grundsteuer nicht geändert. Kann es sein, dass Ihnen schon immer zwei (Grundbuch-)Grundstücke gehörten, die Sie als gemeinsames bewirtschaftet haben?

    Hallo Pumphut ,
    zum Thema Grundbuch bitte ich Sie, die zuvor an ANDREJ gegebene Antwort zu lesen.
    Ja, es waren ursprünglich zwei Grundstücke, aber ganz anders zugeschnitten als nach dem Grundsteuermessbescheid.

    Das Wohnaus sitzt genau in der Mitte, auf der ursprünglichen inneren Parzellengrenze, welche aber niemanden mehr interessiert, auch nicht das Finanzamt oder die Kommune.

    Falls dem so ist, lohnt es sich, Ihren PHV- Vertrag genau durchzulesen. Einige Versicherer sind bei der Mitversicherung von Grundstücken sehr großzügig, andere beschränken es eng auf das selbst bewohnte Wohnungsgrundstück. Im letzteren Fall schildern Sie die konkrete Situation (Nutzung als einheitliches Grundstück) und bitten um ausdrückliche Bestätigung der Mitversicherung. Falls der Versicherer ablehnt, suchen Sie sich einen anderen, der nicht so eng ist.

    Den Tipp werde ich beherzigen. Im Zuge des Wechsels der KFZ-Haftpflichtversicherung zum 1.1.2024 habe ich auch die PHV dorthin übertragen, wegen des abweichenden Fälligkeitsdatum aber erst ab April 2024.


    Da das Grundsteuerthema Anfang November aber noch nicht akut war, habe ich beim Versichererwechsel darauf nicht weiter geachtet.


    Bei Lichte besehen, hätte ich aber schon reagieren können spätestens als wir die beiden Aktenzeichen "bedient" haben, also schon im Januar 2023. Aber damals hatten wir ganz andere "Baustellen", so dass dieses Thema untergegangen war.


    Ich schaue mir jedenfalls die "neuen" Vertragsunterlagen genau an und kläre das zweifelsfrei, ob nach wie vor die PHV genügt oder nicht (mehr).


    Einstweilen vielen Dank


    Grüße

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977