Elterngeld und die Berücksichtigung in der deutschen Rentenversicherung DRV?

  • Hallo,

    ich hab eine "Klärung Ihres Versicherungskontos" von der DRV zugeschickt bekommen.

    Da sind tatsächlich drei kürzere Zeitabschnitte nicht geklärt. Jeweils die drei Kinder betreffend.

    Das waren immer die Elterngeldmonate.

    Für ein Kind kann ich mir die Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen.

    Bei den beiden anderen würden die Zeiten des Elterngeldbezugs unberücksichtigt.

    Ist das so? Oder sind Elterngeldzeiten auch bei der Rente ansetzbar? Elternzeit war jeweils parallel benatragt.

    Viele Grüße

    Klaus

  • Hallo.


    Elterngeldbezug ist keine rentenrechlich relevante Größe. Es geht um die tatsächliche überwiegende Erziehung der Kinder. Im V0800 wird nicht nach Elterngeld gefragt.


    Einfach einen Termin zur Beratung (und Aufnahme des Antrages auf Kontenklärung) vereinbaren und sich helfen lassen.

  • Bei der Anrechnung der Erziehungszeiten geht es darum, welcher der Partner sich nachweislich zeitlich mehr um die Erziehung in einem Zeitraum gekümmert hat.

    Werden keine Angaben gemacht, wird unterstellt, dass es die Mutter war und ihr die Punkte gutgeschrieben.


    Wenn sich beide Partner einig sind, dass es im individuellen Fall nicht die Mutter war, müssen beide(!) der Rentenkasse dies schriftlich mitteilen und um Anrechnung auf die andere Person bitten.


    Deswegen unbedingt mit ParenerIn zur Beratung - es sind beide Konten betroffen!


    Und dann unbedingt auch die folgenden jährlichen Rentenbescheide zusammen prüfen.

    Ich durfte lernen, dass selbst wenn beide Beitragszahler alles nach Vorschrift gemacht haben der Wunsch nicht unbedingt sofort vollständig berücksichtigt wird.

    In meinem persönlichen Fall wurden die Erziehungspunkte richtigerweise nicht der Mutter angerechnet aber dem Partner leider auch nicht! Das sieht man nur, wenn die Bescheide zusammen geprüft werden!

    Deswegen mein Rat: bei diesem Thema nur zusammen zur Beratung.

    Und Geduld mitbringen. Kann sein, dass Ihr manche Formulare mehrfach ausfüllen müsst, bevor es passt. Lässt sich aber alles klären.



    Grüße

    DerDenker

  • Man muss schauen, dass man die Zeitender Kindererziehung nicht bei jemandem anrechnen lassen will, der von der Anrechnung ausgeschlossen ist oder bei dem die zusätzlichen Entgeltpunkte wirkungslos verpuffen. Daher ist der Hinweis auf Beratung gar nicht verkehrt.