Hallo,
ich hab eine "Klärung Ihres Versicherungskontos" von der DRV zugeschickt bekommen.
Da sind tatsächlich drei kürzere Zeitabschnitte nicht geklärt. Jeweils die drei Kinder betreffend.
Das waren immer die Elterngeldmonate.
Für ein Kind kann ich mir die Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen.
Bei den beiden anderen würden die Zeiten des Elterngeldbezugs unberücksichtigt.
Ist das so? Oder sind Elterngeldzeiten auch bei der Rente ansetzbar? Elternzeit war jeweils parallel benatragt.
Viele Grüße
Klaus