Berechnung Veräußerungsgewinn bei teilweiser Veräußerung

  • Hallo, mich beschäftigt die Frage, wie in der nachfolgend beschriebenen Konstellation ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust steuerlich korrekt ermittelt werden kann:

    Erworben wird in einer Versteigerung eine komplette Münzsammlung aus (der Einfachheit halber) 100 unterschiedlichen Münzen zu einem Gesamtpreis von 2000,00 Euro. Die einzelnen Münzen sind alle verschieden und haben dementsprechend auch einen teils Recht unterschiedlichen "Marktwert" (welche nirgends verbindlich festgestellt ist) zwischen ca. 2,00 Euro und ca. 200,00 Euro. Der Käufer ist selbst Sammler und fügt einen Teil der erworbenen Münzen seiner eigenen privaten Sammlung hinzu. Den anderen Teil (die Münzen der erworbenen Sammlung, welche er bereits in seiner eigenen Sammlung besaß), veräußert er innerhalb der Spekulationsfrist. Der hierbei erzielte Veräußerungserlös ist leicht ermittelbar. Wie verhält es sich aber mit der zugehörigen Anschaffungskosten, die ja für die einzelne Münze im konkreten Fall nicht vorliegen, sondern nur eine Gesamtrechnung über 100 Münzen zu einem Gesamtbetrag von 2000,00 Euro? Wie sind also die anteiligen zugehörigen Anschaffungskosten steuerlich korrekt zu ermitteln?

    Vielleicht gibt es ja in der Community jemanden, der mir diese Frage beantworten kann...

    Beste Grüße

    KaPeHa

  • Für Briefmarken gibt es den "Michel", für Münzen den "Deutschen Münzkatalog". Mag eine Fleißarbeit sein, den Katalogwert der restlichen Münzen zusammenzutragen, aber ich sehe da steuerlich kein Problem (zumal es ja auch um nur wenig Geld geht).

  • Hallo,

    Vielen Dank für die Antwort. Leider hilft sie mir nur bedingt weiter.

    Mir ist bekannt, dass es diverse Autoren (national und international) gibt, die so etwas ähnliches wie einen "Münzkatalog" herausgegeben haben, welche angereichert mit sogenannten Wertangaben sind. Jeder Briefmarkensammler weiß ein Klagelied davon zu singen, dass die Wertangaben im Michel eher der Phantasie als den tatsächlich am Markt realisierbaren Preisen entsprechen. Zum anderen würde es nur Sinn ergeben, wenn die Summe der Katalogpreise annähernd dem Kaufpreis der Sammlung entspräche. Im (der Einfachheit halber) hypothetisch dargestellten Fall (100 Münzen zum Kaufpreis von 2.000 Euro) würde sich (auch hypothetisch) zum Beispiel ein Katalogwert von 3500 Euro (durch die o.g. Überbewertung) ergeben. Sicher wäre es möglich, das Verhältnis des gesamten Katalogwertes zum Rechnungsbetrag (2000/3500=4/7=0,57) zu ermitteln und den mit diesem Faktor multiplizieren Katalogwert der Einzelmünze als Anschaffungskosten der Einzelmünze zu betrachten. So käme ich zum Schluss auch wieder in der Summe auf meine 2000 Euro Gesamtkosten.

    Die Frage ist, ob das Finanzamt eine solche Bewertung anerkennen würde.

    Freilich geht es hier nicht um Millionen, aber die Freigrenze von 600 Euro ist auch nicht gerade üppig und relativ schnell erreicht.

    Meine Hoffnung bei der Veröffentlichung meiner Frage ging ehrlich gesagt auch eher in die Richtung, dass sich unter der Community eventuell ein Steuerberater befindet, der sich mit einem ähnlichen Problem schon mit dem Finanzamt ausgedeutscht hat ;)

  • Vielen Dank für die Antwort. Leider hilft sie mir nur bedingt weiter.

    Steuer gestaltet man proaktiv und phantasievoll.

    Mir ist bekannt, dass es diverse Autoren (national und international) gibt, die so etwas ähnliches wie einen "Münzkatalog" herausgegeben haben, welche angereichert mit sogenannten Wertangaben sind. Jeder Briefmarkensammler weiß ein Klagelied davon zu singen, dass die Wertangaben im Michel eher der Phantasie als den tatsächlich am Markt realisierbaren Preisen entsprechen.

    Wenn Du etwas Besonderes bei der Steuer angeben willst, mußt Du irgendwas angeben. Ich würde es machen wie beschrieben. Ein ernsthafter Numismatiker hat irgendeine Wertliste, Du schreibst oben ja auch von Werten einzelner Münzen. Irgendwo mußt Du diese Zahlen ja herhaben.

    Zum anderen würde es nur Sinn ergeben, wenn die Summe der Katalogpreise annähernd dem Kaufpreis der Sammlung entspräche. Im (der Einfachheit halber) hypothetisch dargestellten Fall (100 Münzen zum Kaufpreis von 2.000 Euro) würde sich (auch hypothetisch) zum Beispiel ein Katalogwert von 3500 Euro (durch die o.g. Überbewertung) ergeben.

    Ok.

    Du hast eine Sammlung unter Wert gekauft, die Münzen behalten, die Du für Deine Sammlung brauchst und den Rest weiterverkauft, ohne dabei Gewinn zu machen. Prima. Das Geschäft war also steuerlich irrelevant, und weil Du Dir Deine Liste erstellt hast, kannst Du das auch plausibel machen, sofern je einer fragen sollte. Wo siehst Du Dein Problem?

    Die Frage ist, ob das Finanzamt eine solche Bewertung anerkennen würde.

    Frag Deinen Finanzbeamten doch einfach! Woher soll ich wissen, was Dein Finanzbeamter dazu sagt?


    Ich bin steuerlicher Laie und schreibe Dir hier, wie ich in Deiner Situation agieren würde.

    Freilich geht es hier nicht um Millionen, aber die Freigrenze von 600 Euro ist auch nicht gerade üppig und relativ schnell erreicht.

    Meine Hoffnung bei der Veröffentlichung meiner Frage ging ehrlich gesagt auch eher in die Richtung, dass sich unter der Community eventuell ein Steuerberater befindet, der sich mit einem ähnlichen Problem schon mit dem Finanzamt ausgedeutscht hat ;)

    Es ist unwahrscheinlich, daß sich in einem relativ schwach frequentierten Forum ein Fachmann für Deinen eher abseitigen Sachverhalt findet, mal ganz davon abgesehen, daß ein Fachmann mit seiner Kenntnis üblicherweise Geld verdient und seine Dienstleistung vorzugsweise nicht herschenkt.


    Der durchschnittliche Steuerberater beschäftigt sich nicht so gern mit dreistelligen oder kleinen vierstelligen Beträgen. Gemessen an den zugehörigen Gebühren ist es auch für den Mandanten nicht wirklich attraktiv, für so kleine Beträge einen Steuerberater zu mandatieren.


    Also: Nice try. Der Versuch, für Dein Spezialproblemchen eine kostenlose stichhaltige Auskunft zu bekommen, hat nicht geklappt. Mehr als eine Auskunft anderer Laien kannst Du in Foren generell nicht erwarten.

  • Mache es einfach so, wie Du es vorgeschlagen hast. Das klingt doch sehr vernünftig.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass bei diesem Betrag das Finanzamt nachfragt, ist gering. Im worse-case sagen die Dir dann, wie Du es rechnen sollst und dann rechnest Du eben noch einmal neu.


    Achte beim Verkauf nur darauf, dass Du nicht zu kleinteilig wirst. Die Anzahl der Geschäfte und die Gesamtdauer der Verkaufsphase kann entscheidend sein, ob Dein Handeln als gewerblich eingestuft wird.