Kryptoverkäufe immer in Steuererklärung angeben auch wenn über der Haltefrist?

  • Hallo,

    mit Dr. Google findet sich keine Antwort auf meine Frage.

    Hält man Kryptowährungen über 1 Jahr und verkauft mit Gewinn, so fallen keine Steuern an.

    Muss ich trotzdem Kauf/Verkauf + genaue Summen in der Steuererklärung angeben? Es hat doch steuerlich keinerlei Auswirkungen?


    Wie ist es mit einem Krypto-ETP der nach 12 Monaten (im Depot) mit Gewinn veräußert wurde und wenn die Bank bereits in der Abrechnung schon bescheinigt hat dass "Gewinn / Verlust Wertpapiere, die unter § 23 EStG fallen / § 23 steuerfrei außerhalb Haltefrist" zutrifft? Trotzdem nochmal in der Steuererklärung angeben?

  • Du mußt in der Steuererklärung Sachverhalte angeben, die steuerbar bzw. steuerrelevant sind. Du sprichst oben von Sachverhalte, die eindeutig nicht steuerrelevant sind. Die mußt Du ergo nicht in Deiner Steuererklärung angeben.


    Die zugehörigen Unterlagen würde ich allerdings aufheben. Sollte doch eine Nachfrage kommen (Der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen), legst Du diese Unterlagen vor (Kauf- und Verkaufsquittungen) und belegst damit, daß Du die betreffenden Papiere bzw. Kryptos länger als 12 Monate gehalten hast.

  • Joah, ich würde sogar sagen, dass es sich lohnen kann, proaktiv ans Finanzamt heranzutreten und schon anzukündigen, dass eine Summe kommt.

    Dann basiert die Kommunikation mit der/m Beamten/in auch gleich auf einer ganz anderen Basis. Ich hab mit dem Fiskus immer sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn man transparent kommuniziert.

    Warum ich das empfehle?
    Naja, Nachweisen-können muss man die eingehaltene Haltefrist ja eh, falls ne Frage kommt. Denn wenn man es nicht nachweisen kann, hat es quasi auch nie stattgefunden, d.h. du wirst behandelt wie jemand, der eine steuerlich relevante Sache nicht gemeldet haben könnte.

    Geht man mit dem Wissen, dass man den Nachweis liefern kann, ans Amt, wird die Sache womöglich gar nicht erst zu einer Angelegenheit.

    :)