Moin,
Für das Jahr 2023 ist mein Grundfreibetrag erst zu 500 Euro genutzt. Daher kam mir der Gedanke, ob ich heute Aktien verkaufe (und diese direkt wieder kaufe, da ich sie langfristig halten will), Gewinne in höhe des restlichen Grundfreibetrags realisiere und in der Steuererklärung dann die Günstigerprüfung beantrage. Dann müsste mir die Steuer ja zurückgezahlt werden. Seh ich das richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Danke und liebe Grüße,
Mo