Grundfreibetrag für Gewinnrealisierung bei Aktien nutzen

  • Moin,

    Für das Jahr 2023 ist mein Grundfreibetrag erst zu 500 Euro genutzt. Daher kam mir der Gedanke, ob ich heute Aktien verkaufe (und diese direkt wieder kaufe, da ich sie langfristig halten will), Gewinne in höhe des restlichen Grundfreibetrags realisiere und in der Steuererklärung dann die Günstigerprüfung beantrage. Dann müsste mir die Steuer ja zurückgezahlt werden. Seh ich das richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler?

    Danke und liebe Grüße,

    Mo

  • Für das Jahr 2023 ist mein Grundfreibetrag erst zu 500 Euro genutzt. Daher kam mir der Gedanke, ob ich heute Aktien verkaufe (und diese direkt wieder kaufe, da ich sie langfristig halten will), Gewinne in Höhe des restlichen Grundfreibetrags realisiere und in der Steuererklärung dann die Günstigerprüfung beantrage. Dann müsste mir die Steuer ja zurückgezahlt werden. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler?

    Grundsätzlich siehst Du das richtig.

    Ich weiß allerdings nicht, ob Geschäfte heute steuerlich noch ins Jahr 2023 zählen, weil sie ja erst im neuen Jahr abgerechnet werden.

  • Ich wüsste keinen, der noch handelt. Und bei den Banken war heute auch durchweg um 14:00 Uhr Buchungsschluss, Annahmeschluss oft sogar noch früher.

  • [[Heute war um 14.00 Uhr Handelsschluß.]]

    [Das hatte ich nicht auf dem Schirm!]

    Ich leider auch nicht. Bin da nun gerade drüber gestolpert, als ich mich dran machen wollte. Schade Marmelade.

    Ist aber auch vertrackt mit dem Jahresende (und natürlich auch mit Weihnachten). Das kommt immer so unerwartet! Schwupps! ist es da und dabei wollte man doch noch ...

  • [[Heute war um 14.00 Uhr Handelsschluß.]]

    [Das hatte ich nicht auf dem Schirm!]

    Ist aber auch vertrackt mit dem Jahresende (und natürlich auch mit Weihnachten). Das kommt immer so unerwartet! Schwupps! ist es da und dabei wollte man doch noch ...

    Ich sag es dir. Damit konnte man absolut nicht rechnen, sonst hätte ich mich natürlich schon viel eher gekümmert. Hahaha. Ja wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Für das Jahr 2023 ist mein Grundfreibetrag erst zu 500 Euro genutzt. Daher kam mir der Gedanke, ob ich heute Aktien verkaufe (und diese direkt wieder kaufe, da ich sie langfristig halten will), Gewinne in Höhe des restlichen Grundfreibetrags realisiere und in der Steuererklärung dann die Günstigerprüfung beantrage. Dann müsste mir die Steuer ja zurückgezahlt werden. Sehe ich das richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler?

    Das siehst Du richtig. Wenn die Verhältnisses im nächsten Jahr genauso sind und Du Dich rechtzeitig auf den Weg machst, geht das auch so.

    Die Günstigerprüfung reicht übrigens in luftige Höhen (Hausnummer: 66 T€ für Ledige), wenn Du kein "normales" Einkommen hast, sondern nur Kapitaleinkünfte. Der Grundfreibetrag ist ganz steuerfrei, aber danach fängt der Steuersatz auch mit nur14% an, das ist um einiges weniger als die 26,375% der Abgeltungssteuer (einschließlich "Soli", aber ohne Kirchensteuer).

  • Die Günstigerprüfung reicht übrigens in luftige Höhen (Hausnummer: 66 T€ für Ledige), wenn Du kein "normales" Einkommen hast, sondern nur Kapitaleinkünfte. Der Grundfreibetrag ist ganz steuerfrei, aber danach fängt der Steuersatz auch mit nur14% an, das ist um einiges weniger als die 26,375% der Abgeltungssteuer (einschließlich "Soli", aber ohne Kirchensteuer).

    Etwas detaillierter hier:

    ANDREJ
    6. August 2023 um 10:47