Hallo liebe Finanztip-Community,
ich habe eine Frage zur NV-Bescheinigung.
Wenn man in einem Jahr aufgrund von Arbeitslosigkeit unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann man doch eine NV-Bescheingung beantragen (unabhängig von der Höhe des thesaurierenden Kapitalvermögens?!).
Kann man dann dieses Jahr dann nutzen, um Aktiengewinne steuerfrei bis zum Grundfreibetrag zu realisieren?
Irgendwie kommt mir das komisch vor, weshalb ich hier vermutlich einen Denkfehler mache...
Viele Grüße und einen guten Rutsch,
ETF_Paul