In folgender Angelegenheit bitte ich um Ratschläge:
Von 2002 bis 2021 habe ich im Tarif UniProfiRente einen Riester-Fondsvertrag mit den maximalen Zahlungen bespart. In diesem Zeitraum zahlte ich 35.700 € an eigenen Beiträgen ein, erhielt 2.521 € an Grundzulagen sowie 16.262 € an Kinderzulagen. Hinzu kam eine Wertsteigerung von ca. 11.000 €.
2021 folgte ich der Empfehlung von FINANZTIP, den bestehenden Vertrag durch eine interne Kapitalübertragung auf den Tarif UniProfiRente Select umzustellen. Die bis dahin aufgelaufenen 65.500 € wurden mir inklusive der Wertsteigerung garantiert.
Seit 2021 hat der Tarif Select keinen Wertzuwachs erzielt. Er steht jetzt 10.000 € unter meiner Garantiesumme. Ich glaube nicht, dass in den nächsten 6 Jahren Laufzeit noch nennenswerte Wertzuwächse eintreten werden. Da nun auch keine Kinderzulagen mehr auflaufen und ich auf den Vertrag für die Altersvorsorge nicht angewiesen bin, überlege ich zwei Dinge:
1) Den Vertrag für die restliche Ansparphase stilllegen und bei der Auszahlphase 30% entnehmen. Was muss ich dabei bedenken?
2) In den Sonderbedingungen zum zweiten Vertrag findet sich der folgende Passus:
Nicht gefördertes Altersvorsorgevermögen
Der Anleger kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Union über das nicht geförderte Altersvorsorgevermögen während der Dauer der Ansparphase verfügen, soweit die im Altersvorsorgevertrag verbleibenden Fondsanteile einen Wert von EUR 1.500,- nicht unterschreiten und der verfügte Betrag mindestens EUR 500, beträgt. Als nicht gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne dieses Altersvorsorgevertrags, über das jederzeit verfügt werden kann, gilt der Gesamtwert der Fondsanteile, die mit Beitragszahlungen erworben wurden, die im jeweiligen Beitragsjahr den maximalen Sonderausgabenabzugsbetrag abzüglich Grundzulage überschritten haben.
Verstehe ich das richtig? Ich könnte eventuelle Wertsteigerungen entnehmen. Das wären dann die 11.000 € aus dem alten Vertrag.
Vielen Dank für die Unterstützung!