Riester – Geld entnehmen

  • In folgender Angelegenheit bitte ich um Ratschläge:


    Von 2002 bis 2021 habe ich im Tarif UniProfiRente einen Riester-Fondsvertrag mit den maximalen Zahlungen bespart. In diesem Zeitraum zahlte ich 35.700 € an eigenen Beiträgen ein, erhielt 2.521 € an Grundzulagen sowie 16.262 € an Kinderzulagen. Hinzu kam eine Wertsteigerung von ca. 11.000 €.


    2021 folgte ich der Empfehlung von FINANZTIP, den bestehenden Vertrag durch eine interne Kapitalübertragung auf den Tarif UniProfiRente Select umzustellen. Die bis dahin aufgelaufenen 65.500 € wurden mir inklusive der Wertsteigerung garantiert.


    Seit 2021 hat der Tarif Select keinen Wertzuwachs erzielt. Er steht jetzt 10.000 € unter meiner Garantiesumme. Ich glaube nicht, dass in den nächsten 6 Jahren Laufzeit noch nennenswerte Wertzuwächse eintreten werden. Da nun auch keine Kinderzulagen mehr auflaufen und ich auf den Vertrag für die Altersvorsorge nicht angewiesen bin, überlege ich zwei Dinge:


    1) Den Vertrag für die restliche Ansparphase stilllegen und bei der Auszahlphase 30% entnehmen. Was muss ich dabei bedenken?


    2) In den Sonderbedingungen zum zweiten Vertrag findet sich der folgende Passus:


    Nicht gefördertes Altersvorsorgevermögen


    Der Anleger kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Union über das nicht geförderte Altersvorsorgevermögen während der Dauer der Ansparphase verfügen, soweit die im Altersvorsorgevertrag verbleibenden Fondsanteile einen Wert von EUR 1.500,- nicht unterschreiten und der verfügte Betrag mindestens EUR 500, beträgt. Als nicht gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne dieses Altersvorsorgevertrags, über das jederzeit verfügt werden kann, gilt der Gesamtwert der Fondsanteile, die mit Beitragszahlungen erworben wurden, die im jeweiligen Beitragsjahr den maximalen Sonderausgabenabzugsbetrag abzüglich Grundzulage überschritten haben.


    Verstehe ich das richtig? Ich könnte eventuelle Wertsteigerungen entnehmen. Das wären dann die 11.000 € aus dem alten Vertrag.


    Vielen Dank für die Unterstützung!

  • Ich lese das so, das es sich auf Beträge bezieht, die Du zusätzlich über den geförderten Betrag hinaus einzahlst.


    Die 11.000 Wertsteigerung sind ja auch Bestandteil der Garantiesumme geworden.

  • Hallo DeR

    Zu 1)

    Genauso so machen. Da musst du nichts besonderes beachten. Ich habe es genauso vor wie du. Durch den Neuabschluss in 2021 war klar, dass die Union lediglich max 10% im Aktienfonds belässt. Der Rest ging in Anleihefonds, welche in den letzten beiden Jahren die falsche Richtung einschlugen (was dir und mir aber egal sein kann ;))

    Eine Option wäre allenfalls noch Wohnriester, dass ist aber speziell und das muss man wollen und in die eigene Planung passen - ggf. auf der Seite der RV (Zulagenstelle) näher informieren....

    Zu 2)

    Hier hat @Selbstdenker schon die Antwort geliefert

    Gruß Tom

  • Nach nochmaligem Lesen kann ich den Text tatsächlich so wie ihr verstehen. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.


    Vielen Dank euch für die Klarstellung.