Nachfrage zur Vorab-Pauschale

  • Ich möchte nochmal nachfragen zum Thema Vorabpauschale.


    Die Vorabpauschale kommt ja sowohl bei thesaurierenden als auch bei ausschüttenden ETF's zum Einsatz. Ich habe dazu 2 Berechnungen gefunden.


    1) Berechnung der Vorabpauschale mit Ausschüttung:

    Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang: 10.000 Euro

    Wert der Fondsanteile zum Jahresende: 10.500 Euro

    Basisertrag: 36,40 Euro

    Ausschüttung: 20 Euro


    Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttungen

    Vorabpauschale = 36,40 Euro – 20,00 Euro = 16,40 Euro


    2) Berechnung der Vorabpauschale ohne Ausschüttung:

    Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang: 10.000 Euro

    Wert der Fondsanteile zum Jahresende: 10.030 Euro

    Basisertrag: 36,40 Euro


    Die Vorabpauschale beträgt 30,00 Euro


    Die erste Berechnung betrifft ja die ausschüttenden ETF's wo es unterjährig zu den Dividendenausschüttungen kommt. Die zweite Berechnung kommt ja bei den thesaurierenden ETF's zum Einsatz wo man ja unterjährig keine Ausschüttungen hat. So wie ich die zweite Berechnung interpretiere wird in diesem Beispiel von einem thesaurierenden ETF ausgegangen bei dem es unterjährig zu keinen realisierten Gewinnen durch Verkauf von Anteilen kam. Inwieweit muss die zweite Berechnung angepasst werden wenn man unterjährig Anteile verkauft hat?


    Werden die realisierten Gewinne dann wie die Ausschüttungen in der ersten Berechnung behandelt?

    Realisierte Gewinne = Ausschüttungen?


    Die Differenz zwischen Anfangswert und Wert am Jahresende ergibt sich ja nicht nur aus dem Kurs Gewinn/Verlust innerhalb des Jahres sondern schon allein durch den Verkauf von Fondanteilen.


    Und wie sieht es eigentlich mit der vorherigen Berechnung des Basisertrags aus?


    Eigentlich müsste der Basisertrag nach dem Verkauf von Fondanteilen ja auch neu berechnet werden da sich nicht nur die Bezugsgröße für den Basiszins sondern ja auch die zeitliche Komponente geändert hat. Müßte man dann nicht dem neuen reduzierten Fondwert nach dem Teilverkauf Rechnung tragen und den Fond genauso behandeln wie einen unterjährigen Kauf?


    Ich muss gestehen das mir momentan etwas der Kopf raucht weil ich die ganze Zeit am überlegen bin.


    Ich würde mich freuen wenn jemand mal eine Beispielrechnung mit unterjährigen Teilverkauf und realisierten Gewinnen bei einem thesaurierenden ETF erstellen könnte.


    BTW: Ich wünsche euch allen eine frohe und restliche Weihnachtszeit.


    L.G

    Daniel

  • Inwieweit muss die zweite Berechnung angepasst werden wenn man unterjährig Anteile verkauft hat?

    Was unterjährig verkauft wurde, ist beim Verkauf bereits endgültig versteuert. Spielt also keine Rolle mehr für eine Vorab-Pauschale.


    Was Du heute noch hast, wurde offensichtlich nicht verkauft. Hier kannst Du Dich am Beispiel orientieren.

  • Ok, jetzt muss ich mal ganz blöd nachfragen. Wann werden denn die Ausschüttungen bei einem Ausschütter versteuert. Werden diese Ausschüttungen denn nicht auch sofort versteuert?


    Ich frage deswegen nach weil die Ausschüttungen bei diesen ETF's mit in die Berechnung der Vorabpauschale einfliesen und mit dem Basisertrag verrechnet werden und diesen schmälern. Die Dividendenausschüttungen sind doch genauso Erträge wie die Erträge die beim Verkauf entstehen.

  • Ja, Ausschüttungen werden sofort versteuert.


    Anders formuliert: Es wird maximal der Basisertrag versteuert. Im Beispiel 1 also 36,40€.

    20€ wurden bereits versteuert, die restlichen 16,40€ über die Vorabpauschale.

    Damit besteht Gleichberechtigung zum Thesaurierer.

  • Ja, aber wieso werden denn dann die Ausschüttungen beim Ausschütter auf die Vorabpauschale angerechnet...... und die Erträge die beim Verkauf von Anteilen bei einem Thesaurierer enstehen nicht auf die Vorabpauaschale angerechnet?


    Diese müssten doch dann eigentlich genauso auf die Vorabpauschale angerechnet werden.

  • Die Vorabpauschale ist doch im Grunde eine Art garantierte Steuer die das Finanzamt auch dann bekommt wenn keine Steuern durch Verkauf anfallen wie es bei Thesaurieren meistens vor kommt. Wenn jetzt aber Erträge durch Verkauf entstehen dann müßten diese doch genauso auf die Vorabpauschale angerechnet werden wie bei Ausschüttern. Das verstehe ich irgendwie nicht.

  • Trenne gedanklich die Positionen!


    Am Jahresanfang hattest Du

    5.000€ in Fonds A, verkauft im Jahresverlauf.

    Weitere 10.000€ im gleichen Fonds A, die unverändert im Depot sind.


    Die erste Position ist final versteuert und erledigt (inkl. Ausschüttung).


    Nur für die zweite Position zahlst Du Vorabpauschale. Dabei wird die Ausschüttung berücksichtigt, die Du auf diese Position erhalten hast.

  • Ja, aber wieso werden denn dann die Ausschüttungen beim Ausschütter auf die Vorabpauschale angerechnet...... und die Erträge die beim Verkauf von Anteilen bei einem Thesaurierer enstehen nicht auf die Vorabpauaschale angerechnet?


    Diese müssten doch dann eigentlich genauso auf die Vorabpauschale angerechnet werden.

    Dein Denkfehler liegt darin, dass das Finanzamt eine Betrachtung je einzelnen Anteil macht.


    Beispiel: Du hast Anfang 2023 insgesamt 100 Anteile in einem thesaurierenden Fonds. Die bleiben dort liegen, es gibt keine Ausschüttungen, Anfang 2024 wird die Vorabpauschale für 2023 auf alle 100 Anteile fällig.


    Im Lauf des Jahres 2024 verkaufst du 30 der 100 Anteile. Auf den Gewinn wird Kapitalertragsteuer fällig, allerdings reduziert um die Vorabpauschale, die du für diese Anteile (!) schon bezahlt hast. Damit sind diese 30 Anteile erledigt.


    Damit hast du weitere 70 Anteile im Depot. Für die geht es weiter wie gehabt. Wenn du auch diese 70 irgendwann in 15 Jahren verkaufst, wird auch da die über die Jahre für diese 70 Anteile (!) gezahlte Vorabpauschale berücksichtigt und reduziert die Kapitalertragsteuer.


    Bei Ausschüttern ist das Prinzip auch nicht anders - verkaufte Anteile reduzieren nicht die Vorabpauschale für andere, weiter gehaltene Anteile. Nur dass es bei Ausschüttern über die Ausschüttung zusätzlich eine Realisierung von Gewinnen von weiter gehaltenen (!) Anteilen gibt, die es bei Thesaurierern nicht gibt.


    Rein rechnerisch macht es keinen Unterschied, ob man (zum Beispiel) auf Anteile im Wert von 100.000 EUR Ausschüttungen im Wert von 2.000 EUR bekommt (Ausschütter), oder ob man bei einem Depot von 100.000 EUR so viele Anteile verkauft, dass man 2.000 EUR Gewinn realisiert (Thesaurierer). Steuerlich macht es aber eben schon einen Unterschied.

  • Um die Sache zu vereinfachen, auf alles was am 31.12. im Depot liegt fällt Vorabsteuer an, auf alles was vorher verkauft wurde, ist die komplette Steuer am Verkaufstag angefallen und vom Broker an das Finanzamt übermittelt.

  • Okay..... erstmal Vielen Dank für eure Mühe und Zeit die Ihr hier zu Weihnachten für mich investiert. Ich weiß das zu schätzen und es war auch nicht umsonst. Zumindest habe ich jetzt, insbesondere nach den Ausführungen von 12345, den grundlegenden Mechanismus wie das alles im Normalfall so gehandhabt wird verstanden.


    Mir ist jetzt auch klar geworden wieso und an welcher Stelle ich da ein Verständnisproblem habe. Bleiben wir mal bei diesem Beispiel und gleich im Anschluss daran meine Frage.

    Beispiel: Du hast Anfang 2023 insgesamt 100 Anteile in einem thesaurierenden Fonds. Die bleiben dort liegen, es gibt keine Ausschüttungen, Anfang 2024 wird die Vorabpauschale für 2023 auf alle 100 Anteile fällig.


    Im Lauf des Jahres 2024 verkaufst du 30 der 100 Anteile. Auf den Gewinn wird Kapitalertragsteuer fällig, allerdings reduziert um die Vorabpauschale, die du für diese Anteile (!) schon bezahlt hast.

    Im Laufe des Jahres 2024 werden Anteile verkauft nachdem im Januar 2024 die Steuern auf die Vorabpauschale für 2023 gezahlt wurden. In diesem Fall können die anfallenden Steuern auf die Erträge beim Verkauf mit den Vorab-Steuern aus 2023 verrechnet werden.


    Aber wie verhält es sich wenn vor dem Verkauf noch nie Steuern auf Vorabpauschalen in der Vergangenheit gezahlt wurden und es zum Zeitpunkt des Verkaufs nichts zu verrechnen gibt?


    Beispiel:

    Kauf von 100 ETF (ACC) Anteilen im April 2023.

    Verkauf von 10 Anteilen im September 2023.


    (Teilverkauf im Anschaffungsjahr! Noch keine Vor-Steuern aus vorangegangenen Jahren zur Verrechnung vorhanden.)


    Im ersten Reflex könnte man jetzt argumentieren:

    "Wenns Nichts zu verrechnen gibt dann kann auch Nichts verrechnet werden. Also volle Steuern ohne Verrechnung auf die Erträge beim Verkauf im Anschaffungsjahr."


    Okay....., das würde ich soweit verstehen. Nur das Steuerjahr 2023 ist noch nicht zuende. Bisher gab es tatsächlich Nichts was man irgendwie verrechnen könnte. Und jetzt kommt der Punkt den ich nicht verstehe. Denn jetzt kommt der Januar 2024 in dem die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2023 erhoben wird. Eine Steuer auf Basis eines fiktiv errechneten Basisbetrags der geschaffen wurde um dem Finanzamt auch dann Steuereinnahmen zu ermöglichen auch wenn nichts verkauft wurde. In diesem Fall wurde aber verkauft und es sind Steuern auf reale Erträge die gezahlt worden. Wozu also im Nachgang dann noch eine Vorabpauschale für das Jahr 2023? Das Finanzamt hat doch seine Steuern schon bekommen?


    Spätestens im Januar 2024 gebe es für das Steuerjahr 2023 etwas zu verrechnen.


    Bei den Ausschüttern geht es ja auch. Da werden die Ausschüttungen aus dem Jahr 2023 (ebenfalls Gewinne) auf die zu zahlende Vorabpauschale für das Steuerjahr 2023 angerechnet.


    Ich bitte euch mich an dieser Stelle nicht falsch zu verstehen. Es geht mir nicht um die paar Euro die da am Jahresanfang gezahlt werden müssen. Ich will auch nicht nörgeln oder übers Finanzamt schimpfen. Es geht mir nur darum die Dinge bzw. die Hintergründe richtig zu verstehen.


    Ich wünsche euch allen einen schönen restlichen 2. Weihnachtsfeiertag. :thumbup:


    L.G

    Daniel :)

  • Alles was du verkaufst wird sofort versteuert, wenn keine Vorabsteuer bezahlt wurde, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, bei bezahlter Vorabsteuer wird diese bereits bezahlte Steuer bei Verkauf auf die Gewinne berücksichtigt.

  • Ja.

    Der Fonds hat mehr Gewinn gemacht als der Basisertrag, also wird maximal die Vorabpauschale versteuert.

    2) Berechnung der Vorabpauschale ohne Ausschüttung:

    Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang: 10.000 Euro

    Wert der Fondsanteile zum Jahresende: 10.030 Euro

    Basisertrag: 36,40 Euro

    Die Vorabpauschale beträgt 30,00 Euro

    Auch das stimmt so. Der Fonds hat weniger Gewinn gemacht als der Basisertrag, also wird der reale Gewinn besteuert und nicht der Basisertrag.


    Ich weiß nicht, wo Du den niedrigen Prozentsatz für den Basisertrag herhast. Ich hätte es gut gefunden, wenn Du mit dem Wert rechnest, der für 2023 gilt, nämlich 2,55% * 70% = 1,785%. Für 10.000 € beträgt im Jahr 2023 also der Basisertrag 178,50 €. Deine obige Rechnung stimmt aber sinngemäß.

    Die erste Berechnung betrifft ja die ausschüttenden ETF's, wo es unterjährig zu den Dividendenausschüttungen kommt. Die zweite Berechnung kommt bei den thesaurierenden ETF's zum Einsatz, [bei denen] man ja unterjährig keine Ausschüttungen hat.


    So wie ich die zweite Berechnung interpretiere, wird in diesem Beispiel von einem thesaurierenden ETF ausgegangen bei dem es unterjährig zu keinen realisierten Gewinnen durch Verkauf von Anteilen kam. Inwieweit muss die zweite Berechnung angepasst werden wenn man unterjährig Anteile verkauft hat?

    Überhaupt nicht. Wenn Du unterjährig Anteile verkaufst, werden die endabgerechnet und fallen aus der Rechnung heraus.


    Auch die Fallunterscheidung "mit Ausschüttung" und "ohne Ausschüttung" brauchst Du nicht. Bei einem ETF ohne Ausschüttung setzt Du die Ausschüttung einfach auf 0.

    Und wie sieht es eigentlich mit der vorherigen Berechnung des Basisertrags aus?

    Eigentlich müsste der Basisertrag nach dem Verkauf von Fondanteilen ja auch neu berechnet werden.

    Der Basisertrag hängt am einzelnen Anteil. Den im Depot verbleibenden Anteil kümmert es nicht, wenn Du seinen Bruderanteil unterjährig verkauft hast.

    Ich würde mich freuen wenn jemand mal eine Beispielrechnung mit unterjährigen Teilverkauf und realisierten Gewinnen bei einem thesaurierenden ETF erstellen könnte.

    Das ist nicht erforderlich. Oben gehst Du von einem Depotvolumen von 10.000 € am Jahresanfang aus und errechnest am Jahresende aus 10.000 € einen Basisertrag von 36,40 €. Solltest Du im Jahresverlauf Dein halbes Depot liquidiert haben, hast Du am Jahresende noch Anteile im Depot, die zu Jahresanfang 5.000 € wert waren. Auf die beträgt der Basisertrag die Hälfte des obigen Werts, also 18,20 €. Der Basisertrag pro Anteil ist unverändert.

  • Du musst nur diejenigen Anteile mit Vorabpauschale versteuern, die du Jahresende noch im Depot hast. Wenn du Mitte 2023 verkaufst und vorher auf diese Anteile nie Vorabpauschale gezahlt hast, fällt auf den gesamten Gewinn Kapitalertragsteuer an. Bei der Vorabpauschale für 2023 (die Anfang 2024 fällig wird) sind diese Anteile aber raus, weil Ende 2023 nicht mehr im Depot. Es wird also nicht doppelt kassiert.

  • Okay....., ich denke jetzt habe ich das verstanden. Das hoffe ich zumindest! Ich traue mich schon garnichts mehr dazu zu schreiben weil ich offensichtlich irgendwie zu blöd für Finanzen bin. Ich versuche jetzt trotzdem nochmal meine Gedanken und hoffentlich inzwischen auch richtigen Schlussfolgerungen hier zu teilen. Wenn das wieder falsch sein sollte dann brauche ich einen Steuerberater. Weil dann bin ich offiziel zu blöd dafür.


    Vorab nochmal eine Berechnung wie man sie bei Trade Republic zur Vorabpauschale findet.


    Trade Republic Berechnung


    ETF - Rücknahmepreis am Jahresanfang: 1000 EUR

    Basiszins: *2,55 %

    Faktor: *0,7 (Vom Bundesfinanzministerium festgelegt)

    = Basisertrag 17,85 EUR


    Diese Berechnung ist zwar nicht grundsätzlich falsch aber 100% richtig ist sie auch nicht weil bei dieser Berechnung davon ausgegangen wird das zwischenzeitlich keine Anteile verkauft wurden. Für die Fälle in denen Anteile verkauft und Gewinne realisiert wurden trifft diese Rechnung schon nicht mehr zu da die Gewinne auf die verkauften Anteile ja bereits real versteuert wurden. Und für bereits real versteuerte Gewinne braucht es keine fiktiven Erträge und Steuern mehr. Die richtige Vorgehensweise zur Ermittlung des Fondwerts am Jahresanfang als Grundlage zur Berechnung des Basisertrags sollte demnach dann wie folgt aussehen. (Ich hoffe das stimmt dann jetzt so)


    Ermittlung des Fondwertes am Jahresende:

    Anteile am Jahresende * Kurs am Jahresende = Fondwert am Jahresende


    Ermittlung des Fondwertes am Jahresanfang:

    Anteile am Jahresende! * Kurs am Jahresanfang = Fondwert am Jahresanfang


    Somit wurde der ursprüngliche und tatsächliche Fondwert vom Jahresanfang von den unterjährigen Verkäufen und den real erwirtschafteten Erträgen bereinigt und braucht nicht mit fiktiv ermittelten Basiserträgen und den fiktiv anfallenden Steuern auf diese Erträge verrechnet werden.


    Im Fall der Trade Republic Berechnung wird der Basiszins aber auch auf die Fondanteile angerechnet die schon real versteuert wurden was dann zu einer Verrechnung mit den bereits gezahlten Steuern hätte führen müssen.


    Ich hoffe ich bin damit auf dem richtigen Weg und habe es jetzt endlich verstanden. :thumbup:

  • Bis hierhin stimmt die Sache bei Trade Republic. Sie stimmt auch noch ein bißchen weiter, wird zum Schluß dann aber fehlerhaft:


    Von dem Basisertrag wird nun eine Teilfreistellung von 30 % (für Aktienfonds mit mehr als 50 % Aktienanteil) abgezogen, woraus sich dann eine Vorabpauschale von 12,50 EUR ergibt.


    Abschließend erfolgt die Steuerberechnung einschließlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: 12,50 EUR * 26,375 % = 3,30 EUR


    Wenn also der Wert Deines ETF-Anteils von 1000 EUR auf 1250 EUR gestiegen ist und im Laufe des Jahres keine Dividenden ausgeschüttet wurden, würde die Steuer etwa 4 EUR 3,30 Euro betragen.


    Die Vorabpauschale wird nach dem Wert des Fonds am Jahresanfang berechnet, beträgt also 12,50 € und die Steuer darauf 3,30 €. Die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds ist irrelevant, solange sie größer ist als der Basisertrag.

    Diese Berechnung ist zwar nicht grundsätzlich falsch, aber 100% richtig ist sie auch nicht, weil bei dieser Berechnung davon ausgegangen wird das zwischenzeitlich keine Anteile verkauft wurden.

    Von unterjährig verkauften Anteilen schreibt Trade Republic nichts, diese fallen aus der Rechnung ja auch heraus.


    Die Rechnung von Trade Republic spricht von 1 Anteil im Wert von 1000 €.

    Na klar. Das ist so richtig. Trade Republic schreibt davon aber überhaupt nichts.


    Übrigens: Man schreibt: der Fonds. Da kommt auch im Singular ein s hintendran.

    Im Fall der Trade-Republic-Berechnung wird der Basiszins aber auch auf die Fondsanteile angerechnet, die schon real versteuert wurden, was dann zu einer Verrechnung mit den bereits gezahlten Steuern hätte führen müssen.

    Wie liest Du das aus dem verlinkten Text heraus?

    Ich erkenne das nicht.

  • 30.12.2023

    Hallo Forumsfreunde

    ich bin dieses Jahr auch erstmals stark von der Versteuerung von ETF Fonds betroffen

    (alle thessaurierend).

    Ich habe vor einigen Jahren sämtliche neuen Geldzuflüsse z.B. durch Immobilienverkäufe nicht mehr in Einzelaktien investiert sondern bie einer anderen Bank ausschließlich ein Fonds-Depot.

    Dort habe ich inzwischen sehr hohe Anlagen im 7-stelligen Bereich, alles in 5 verschiedenen ETF Fonds.

    Ich habe es ehrlich gesagt aufgegeben zu berechnen wie hoch denn die Vorabsteuer sein wird weil es mir schlicht und einfach zu kompliziert wurde obwohl ich von den Fondsanteilen seit Kauf KEIN STÜCK verkauft habe.

    Selbst Achim Weiss hatte Mühe die Berechnung verständlich zu erklären.

    Ich warte jetzt einfach mal ab, welche Steuer mir die Bank vermutiich im Januar vom Giorkonto abbucht und ich werde Euch das anhand von konkreten Zahlen berichten.

    Die theoretischen Berechnungen hier sind teilweise sehr klug aber für den Normalanleger immer noch kompliziert und verwirrend. Zumindest für mich.

    Ich habe ausreichend Guthaben auf dem Girokonto hinterlegt, in meinem Fall 5-stellig für alle Fälle.

    Nach dieser Steuerahlung wird sich für mich zeigen, ob die Idee vor einiger Zeit - nicht mehr in Einzelaktien sondern iin ETF Fonds zu investieren - wirklich so gut war.

    Diese Steuer wäre ja bei direktem Aktienkauf zumindest im Moment nicht angefallen.

    Wir reden bei mir vermutlich von einer Vorab-Steuer von 10.000 Euro wenn es dumm läuft auch 50.000 Euro. Bin gespannt.

    Viele Grüße McProfit.

  • Also erstmal bin ja froh darüber das ich anscheinend nicht der Einzige bin der damit Probleme hat. Andere tun sich anscheinend auch schwer damit. Und ich bekomme auch immer mehr den Eindruck das es daran liegt das die ganzen Erklärungsversuche zu diesem Thema nicht sorgfältig und präzise genug ausformuliert werden und es dadurch dann zu Missverständnissen kommt. Die Trade Republic Berechnung ist ein schönes Beispiel dafür.


    ETF - Rücknahmepreis am Jahresanfang: 1000 EUR

    Basiszins: *2,55 %

    Faktor: *0,7 (Vom Bundesfinanzministerium festgelegt)

    = Basisertrag 17,85 EUR

    Hier ist von dem ETF - Rücknahmepreis am Jahresanfang die Rede. Der Wert des ETF ist 1000 Euro. Ich verstehe das so das hier von dem Wert des gesamten ETF's gesprochen wird. (Anzahl der Anteile * Kurs pro Anteil = Wert des ETF's am Jahresanfang).


    Jetzt kommen 2 verschiedene Trade Republic Kunden auf diese Website um sich über die Berechnung des Basisertrags und der Vorabpauschale zu informieren. Kunde A und Kunde B.


    Kunde A:

    Er hat seinen ETF das ganze Jahr über gehalten und hat unterjährig keine Anteile verkauft.


    Kunde B:

    Dieser Kunde hat aber im Laufe des Jahres die Hälfte seiner ETF Anteile verkauft.


    Da Trade Republic an dieser Stelle aber keine weiterführenden Anmerkungen zur Berechnung gemacht hat rechnen beide Kunden die selbe Rechnung. Das bedeutet das einer der beiden Kunden zwangsläufig falsch liegt mit seiner Berechnung. Und wenn ich bisher alles richtig verstanden habe ist es Kunde B der hier zu einem falschen Ergebnis kommt weil Trade Republic an dieser Stelle nicht präzise genug war um Kunde B darauf aufmerksam zu machen das er nur Vorabpauschale für die ETF Anteile zahlen muss die er am Jahresende noch besitzt. So wurde es mir zumindest hier erklärt. Eine Beispielrechnung die für beide Kunden zum richtigen Ergebnis geführt hätte wäre z.b folgende gewesen:


    ETF Anteile am Jahresende * Kurs am Jahresanfang = Fondswert am Jahresanfang

    Basiszins: *2,55 %

    Faktor: *0,7 (Vom Bundesfinanzministerium festgelegt)

    = Basisertrag 17,85 EUR


    Für Kunde A hätte sich dadurch nichts geändert. Da er keine Anteile verkauft hat.

    Für Kunde B hätte diese Rechnung dann aber auch zum richtigen Ergebnis geführt.


    Trade Republic hätte einfach nur etwas präziser bei der Beispielrechnung sein müssen. Ich hoffe das stimmt so. :/

  • Wie liest Du das aus dem verlinkten Text heraus?

    Ich erkenne das nicht.

    Nein das steht da so auch nicht. Ich wollte damit etwas anderes zum Ausdruck bringen. Aber egal....., nicht so wichtig. Wichtig ist mir momentan eigentlich nur das diese Berechnung stimmt.


    ETF Anteile am Jahresende * Kurs am Jahresanfang = Fondswert am Jahresanfang

    Basiszins: *2,55 %

    Faktor: *0,7 (Vom Bundesfinanzministerium festgelegt)

    = Basisertrag 17,85 EUR


    Wenn die so stimmt dann habe ich es endlich verstanden. Dann macht der Rest auch irgendwie Sinn. :)

  • Stimmt so für ETF-Anteile, die vor 2023 oder im Januar gekauft wurden. In diesen Fällen sind es 12/12. Bei späteren unterjährigen Käufen von Anteilen, die am Jahresende noch vorhanden sind, werden die Monate vor dem Kaufmonat nicht berücksichtigt. Bei einem Kauf z. B. im Mai fallen 4 Monate weg. Dort wäre anteilig mit 8/12 zu rechnen.