Nv Bescheinigung, Grenze überschritten oder nicht

  • Guten Tag alle zusammen.

    Ich hatte im Jahre 2022 eine Nv Bescheinigung vorliegen und mir kommt dazu jetzt eine Frage auf.

    Ich habe ein minijob ausgeübt der mir ca 6000€ eingebracht hatte, zusätzlich hab ich ein Depot geführt, durch welches ich wenn man nur die positiven Verkäufe betrachtet in diesem Jahr auf 10.925,25€ komme inklusive minijob dann auf 16,900€ ca. Da ich aber in diesem Jahr mehr Verlust als Gewinn gemacht habe und somit unter der Grenze liegen würde, sollte man Gewinne mit Verlusten verrechnen können, stellt sich mit die Frage ob das Finanzamt von den Verlusten Bescheid weiß, ob ich eine Steuererklärung machen muss, weil ohne Berücksichtigung der Verluste wäre die Grenze überschritten.

    Vielen Dank für eure Antworten :thumbup:

  • Man kann Gewinne aus Aktien nur mit Verlusten aus Aktien verrechnen und Gewinne/Verluste aus "sonstigen" Anlagen (das sind zum Beispiel Dividenden oder ETFs) nur mit solchen aus "sonstigen".

    Ob du also deine Gewinne mit den Verlusten verrechnen kannst, hängt davon ab, um welche Wertpapiere es konkret geht.

    Aber du solltest von deiner Bank ja auch eine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben und dort müsste dann ganz konkret drinnen stehen, ob du in dem genannten Jahr Gewinne oder Verluste gemacht hast.

  • Ja in der steuerbescheinigung steht ein deutliches minus, jedoch ist das doch alles anders mit der Nv Bescheinigung geregelt oder?

  • Und wie verhält sich das wenn man den Betrag von 10 tausend und nochwas überschreitet, muss man dann auf alle Einnahmen Steuern zahlen oder nur auf die, die die Freigrenze der Nv Bescheinigung überschreiten .

  • Ich hatte im Jahre 2022 eine NV-Bescheinigung vorliegen und mir kommt dazu jetzt eine Frage auf.


    Ich habe einen Minijob ausgeübt, der mir ca 6000€ eingebracht hat.

    Der Minijob ist steuerlich außen vor (Erscheint beispielsweise auch nicht auf der Steuererklärung).

    Zusätzlich habe ich ein Depot geführt, durch welches ich wenn man nur die positiven Verkäufe betrachtet, in diesem Jahr auf 10.925,25€ komme.

    Das ist im Jahr 2023 noch unter dem Grundfreibetrag.

    Da ich aber in diesem Jahr mehr Verlust als Gewinn gemacht habe und somit unter der Grenze liegen würde, sollte man Gewinne mit Verlusten verrechnen können, stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt von den Verlusten Bescheid weiß, ob ich eine Steuererklärung machen muss, weil ohne Berücksichtigung der Verluste die Grenze überschritten [wäre]

    ??


    Wenn Du Deiner Sache unsicher bist, frag Dein Finanzamt. Solltest Du insgesamt einen Verlust gemacht haben, könnte sich eine Steuererklärung für Dich lohnen.


    Das kommt allerdings sehr aufs Detail im Einzelfall an.

  • Ich möchte einfach nur nicht mehr nachträglich nur weil ich eine Nv Bescheinigung habe mehrere tausend Euro nachzahlen 😂

  • Wenn ich mich nicht irre, bekommst du aufgrund deiner bei der Bank/Broker eingereichten NV-Bescheinigung von der Bank/Broker gleichzeitig mit der Steuerbescheinigung automatisch eine Verlustbescheinigung. Wenn du aufgrund deines unter dem Freibetrag liegenden Einkommens (siehe Beitrag von Achim Weiss, aber du kannst ja beim Finanzamt nochmal nachfragen) nur die Verluste in deinem Depot für die spätere Verrechnung mit positiven Kapitalerträgen nutzen willst, kannst du folgendes machen. Laut Finanzamt kann man die Steuererklärung für 2022 (das Jahr in dem du Verluste gemacht hast) noch einreichen und nur die Anlage KAP ausfüllen (hier nur die Verluste eintragen und die Bescheinigung beilegen), sonst nichts (mit deinen persönlichen Daten natürlich). Dann sind die Verluste beim Finanzamt registriert und du bekommst von denen eine Art Bescheinigung über die Verluste, die du später steuerlich nutzen kannst. Zumindest wurde mir das so gesagt. Du kannst ja da zur Sicherheit nochmal nachfragen.