Absetzung jobticket

  • Hallo zusammen,


    Ich bekomme ein Jobticket für die Fahrten von A nach B (in Entgeldabrechnung im Wert von ca. 1900 Euro ausgewiesen ) von meinem AG.


    Kann ich in meiner Steuererklärung dennoch die Fahrtkostenpauschale von A nach B (Höhe ca. 5.200 Euro bei 140km Fahrtweg) hier gegenrechnen?

    Also 5.200 - 1.900 = 3.300 Euro ansetzen?


    Liebe Grüße


    Nic

  • Das geht relativ automatisch.

    Der Zuschuss des Arbeitgebers steht in der jährlichen Steuerbescheinigung (Entgeltabrechnung) und wenn du dazu noch in der Steuererklärung die tatsächliche Entfernung angibst und die mit den jeweils gültigen Cent pro km verrechnest, bekommst du die Differenz erstattet.

  • Der Zuschuss des Arbeitgebers steht in der jährlichen Steuerbescheinigung (Entgeltabrechnung) und wenn du dazu noch in der Steuererklärung die tatsächliche Entfernung angibst und die mit den jeweils gültigen Cent pro km verrechnest, bekommst du die Differenz erstattet.

    Der Arbeitgeber zahlt das komplette Jobticket (pro Jahr etwa 1900 €). Den Betrag versteuert der Arbeitgeber pauschal mit 15%.


    Der Arbeitnehmer fährt mit öffentlichen Verkehrmitteln pro Weg 140 km. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Pendlerpauschale auf 4500 € gedeckelt.


    Das heißt, der Arbeitnehmer Nic91 kann noch 4500 € - 1900 € = 2600 € bei der Steuer absetzen.


    Habe ich das richtig verstanden?

  • Zumindest hat es bei mir so funktioniert, als der AG einen Teil der km-Pauschale übernommen hat, das aber nicht gereicht hat.

    Das ist natürlich etwas anderes.


    In Deinem Fall hat der Arbeitgeber einen Teil der km-Pauschale (vermutlich fürs Auto) übernommen und Du hast den Rest draufgelegt. Du hattest somit echte Kosten, die Du dann bei der Steuer absetzen konntest.


    Im Fall des Threadstarters zahlt das Jobticket den kompletten Fahrpreis. Auch wenn der Arbeitgeberzuschuß pauschal versteuert wird, ist das natürlich Lohn des Arbeitnehmers, der in die Fahrt gesteckt wird. Die Pendlerpauschale ist in diesem Fall aber höher, so daß der Arbeitnehmer fiktive Kosten von der Steuer absetzen könnte.


    Wohlgemerkt: Ich bin weder der Finanzminister und auch nicht der neidische Nachbar. Mich hätte nur interessiert, wie es ist, weil die Stellen im Netz, die ich zum Thema gefunden habe, nicht eindeutig sind.

  • Das ist natürlich etwas anderes.


    In Deinem Fall hat der Arbeitgeber einen Teil der km-Pauschale (vermutlich fürs Auto) übernommen und Du hast den Rest draufgelegt. Du hattest somit echte Kosten, die Du dann bei der Steuer absetzen konntest.

    Ja, die haben einen Betrag gezahlt, der sich nach der Entfernung des Wohnorts vom Arbeitsort gerichtet hat. Unabhängig davon, wie man tatsächlich zur Arbeit gekommen ist.


    Aber ja, das ist anders als beim TE, dessen tatsächliche Kosten vom AG übernommen werden.


    (Sonst werden auf virtuelle Einkünfte Zahlungen fällig. Da könnte es auch Absetzbarkeit von virtuellen Kosten geben ;)