Vorabpauschale und Freistellungsauftrag bei ETF's

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Zusammenhang zwischen Vorabpauschalen für ETF's und Freistellungsaufträge, da mich das ein wenig verwirrt, dass die Vorabpauschale ja erst im Folgejahr abgezogen wird, wo ich ja evtl. schon wieder einen neuen Freistellungsauftrag für das neue Jahr festgelegt habe.


    Hier ein Beispiel:

    Wenn ich bspw. meinen Freistellungsauftrag für 2023 festlege, die Vorabpauschale aber erst im Januar 2024 anfällt, ich aber ab 01. Januar 2024 schon wieder den Freistellungsauftrag für das neue Jahr festlege, wie funktioniert das dann? Wird dann dennoch der Freistellungsauftrag hergenommen, der am 31.12.2023 hinterlegt war, um diesen mit der Vorabpauschale gegen zu rechnen?
    Oder kann es sein, dass die Vorabpauschale für 2023, mit dem neuen Freistellungsauftrag für 2024, der am 01. Januar 2024 festgelegt wurde, gegengerechnet wird?


    Bzw. vielleicht ein noch konkreteres Beispiel:


    Nehmen wir an, ich habe im Juni 2023 für 2023 einen Freistellungsauftrag von 30€ beim Broker hinterlegt und habe über das gesamte Jahr 2023 keine Kapitalerträge bei meinem Brokerdepot, da ich nichts verkaufe. Im Januar 2024 fällt dann eine Vorabpauschale von 50€ für mein ETF Depot an, ab 01. Januar 2024 habe ich allerdings einen neuen Freistellungsauftrag von 60€ für das Jahr 2024 festgelegt. Was passiert steuerlich?

    Bedeutet dass, die 50€ Vorabpauschale werden mit meinem 30€ Freistellungsauftrag gegengerechnet, den ich am 31.12.2023 in meinem Broker hinterlegt hatte und somit fällt 20€ Vorabpauschale im Januar 2024 für 2023 an, obwohl ich zum Zeitpunkt des Abzugs der Vorabpauschale schon den neuen Wert von 60€ für meinen Freistellungsauftrag hinterlegt habe?



    Und wenn mir durch eine falsche Betrachtung dieser Korrelation zwischen Freistellungsauftrag und Vorabpauschale zu viel Vorabpauschale im Januar 2024 abgezogen wurde, obwohl es durch einen entsprechenden Freistellungsauftrag vermieden hätte werden können, kann man das ggf. in 2024 noch einmal Rückwirkend ändern?



    Ich hoffe meine Verwirrung ist verständlich :D


    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.


    Grüße

    Mojotrap

  • Und wenn ich 2024 einen Freistellungsauftrag von 50€ hinterlegt habe, die Vorabpauschale für 2023 aber 60€ ausgemacht hat und schon angefallen und abgezogen worden ist, was passiert dann, wenn ich jetzt die Vorabpauschale auf 70€ hochsetzen würde?

  • Und wenn ich 2024 einen Freistellungsauftrag von 50€ hinterlegt habe, die Vorabpauschale für 2023 aber 60€ ausgemacht hat und schon angefallen und abgezogen worden ist, was passiert dann, wenn ich jetzt die Vorabpauschale auf 70€ hochsetzen würde?

    Du meinst vermutlich den FSA auf 70€ hochsetzen? Dann wird normalerweise die eingezogene Kapitalertragsteuer zurückgebucht.

  • Du meinst vermutlich den FSA auf 70€ hochsetzen? Dann wird normalerweise die eingezogene Kapitalertragsteuer zurückgebucht.

    Ja, ich meinte den FSA. Gibt es da eine allgemeine Vorgehensweise bezüglich der Rückbuchung, also passiert das bspw. eher immer am Ende vom Jahr oder eher kurze Zeit nachdem man den FSA umgestellt hat?

  • Ja, ich meinte den FSA. Gibt es da eine allgemeine Vorgehensweise bezüglich der Rückbuchung, also passiert das bspw. eher immer am Ende vom Jahr oder eher kurze Zeit nachdem man den FSA umgestellt hat?

    Kenne ich eher so dass das unterjährig gemacht wird. Hängt aber vermutlich von der Bank ab, so oft hatte ich das noch nicht.