Wenn eine Aktiengesellschaft einen wesentliche Teil Ihres Unternehmens verkauft oder ausgliedert: Ist dann eine Sonderdividende z.B. vom Aktiengesetz her vorgeschrieben, um den Verlust von Unternehmenskapital für die Aktionäre auszugleichen? Oder alternativ z.B. ein automatischer Erhalt von gleich viel Aktien des ausgegliederten Unternehmens, weil das ja vorher in der ursprünglichen Aktie "mit drin enthalten war"? (Sofern das ausgegliederte Unternehmen auch als AG geführt wird.)
Oder liegt das alles im Ermessensspielraum der Unternehmensleitung? Oder befinden darüber die Aktionäre selbst auf der nächsten Hauptversammlungn oder ggf. einer extra anberaumten ausserordentlichen Versammlung?