Hallo, Forum, die Finanztip-Redaktion hat bereits mehrmals erläutert (zuletzt im Newsletter vom 09.02.2024), dass der Versorger in der Jahresabrechnung die komplette Entlastung, basierend auf 80% der Jahresverbrauchsprognose, gutschreiben muss, und zwar auch dann, wenn der Kunde besonders viel gespart hat und faktisch weniger als 80% der Jahresverbrauchsprognose verbraucht hat.
Ich hätte gerne gewusst, an welcher Stelle dieser Sachverhalt im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) geregelt ist.
Auch nach mehrmaligem Durchlesen des Gesetzes habe ich dort keinen Passus gefunden, der diese Behauptung stützen würde.
Vielen dank im Voraus für Euer Feedback.