Habe eine Frage zu zur Nutzung eines Dienstwagens:
Wenn man als Angestellter einen Dienstwagen nur zum Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wohnort fährt (also keine weiteren Dienstfahrten) und ihn nicht privat nutzen darf (und auch nicht privat nutzt), ist dann das Prinzip des geldwerten Vorteils relevant, d.h. muss man dies versteuern? (1%-Regelung d.h. 0,25% für E-Auto bzw. +0,03%)
Laut diesem Finanztip-Artikel entsteht kein geldwerter Vorteil: https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/ Allerdings ist hier nicht gesagt, dass der Dienstwagen nur zum Pendeln genutzt wird.
An anderer Stelle im Forum, gibt es andere Ansichten: RE: Dienstwagen ohne private Nutzung - steuerliche Behandlung
Was ist richtig?