ETF Vorabversteuerung -> sind die Vorauszahlungen vererrbar?

  • Meine Mutter legt seit Kurzem nun auch Geld an der Börse in ETFs an. Die erste Steuerzahlung (aktuell keine Freistellung beantragt) wurde nun auch fällig und abgeführt.

    Was ich mich frage: wenn ich später einmal das Depot erbe und danach die ETFs veräußere, werden mir die Vorauszahlungen angerechnet oder muss ich die dann komplett versteuern, als ob ich nie etwas vorausgezahlt hätte?


    Und wo steht das offiziell, um das mal nachlesen zu können?

  • Die Frage kannst du dir eigentlich selbst beantworten. Es geht um die Steuern auf ETF-Anteile, nicht um Steuern auf bestimmte Personen.

  • Meine Mutter legt seit Kurzem nun auch Geld an der Börse in ETFs an. Die erste Steuerzahlung (aktuell keine Freistellung beantragt) wurde nun auch fällig und abgeführt.

    Was ich mich frage: wenn ich später einmal das Depot erbe und danach die ETFs veräußere, werden mir die Vorauszahlungen angerechnet oder muss ich die dann komplett versteuern, als ob ich nie etwas vorausgezahlt hätte?

    Du hast doch ohnehin nie etwas 'Vorausgezahlt'. Die Vorabpauschale läuft ja über Deine Mutter. ;)


    @gregoriw hat natürlich recht. Die Vorabpauschale bezieht sich natürlich auf die einzelnen ETF-Anteile und nicht auf irgendeine Person!

    Tip: Ich würde aller steuerlich relevanten Informationen zu den ETF archivieren (PDF-Steuerunterlagen).

    Möglicherweise wirst Du die Anteile nach dem Erben irgendwann in Dein Depot übertragen. Und es soll ja schon vorgekommen sein, dass einzelne Depotdaten beim Übertrag nicht korrekt übernommen wurden! Und so kannst Du dann wenigstens gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass irgendwann mal Vorabpauschalen geleistet wurden.

  • Danke schon mal für die Rückmeldungen!


    Ich frage das nicht, weil ich nicht auch der Meinung bin, dass das angerechnet gehört. Der Staat hat schließlich schon mal sein Geld bekommen. Aber hier und da ist er ja immer wieder mal sehr kreativ darin, Dinge doppelt zu besteuern (wie z.B. bei durch die Erbschaftssteuer) oder halt sonst irgendwelche weit hergeholten Gebühren zu erheben.


    Nur weil etwas vernünftig ist, muss es ja nicht heißen, dass es gesetzlich auch so geregelt wurde. Tante Google hab ich bereits gefragt - aber gefunden hab ich zu dieser speziellen Thematik nix.

  • ..., Dinge doppelt zu besteuern (wie z.B. bei durch die Erbschaftssteuer) oder ...

    Mein Gehalt wird auch ständig mehrfach besteuert. Erst zahl ich Lohnsteuer, dann wenn ich mein Brot kaufe Mehrwertsteuer, Wenn ich mein Auto tanke Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer, usw. Ja, ist schon eine Crux mit den Steuern, wobei ich ausgerechnet mit der Erbschaftssteuer das kleinste Problem habe.

    Schließlich habe ich nun wirklich wenig dazu beigetragen, wenn ich eines Tages etwas von meinen Eltern erben werde. Und bei einem Freibetrag von 400K€ pro Elternteil und Kind alle 10 Jahre will ich mich auch nicht wirklich beschweren.

    JustMy2Cent


    Und wie geschrieben. Wichtig ist im Zweifel, dass Du nachweisen kannst, dass auf die ETF-Anteile Steuern entrichtet wurden (Vorabpauschale). Daher die Unterlagen schön aufheben, damit Du ggf. in 10, 20 oder 30 Jahren über die entsprechenden Nachweise verfügst.

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Die Regelung steht im Investsteuergesetz, dort wird wie oben ausgeführt nur auf Anteile und nicht auf Personen. Erbrechtlich greift dann die https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fstapfentheorie

    Gut. Habe keine Rechtsberatung erwartet und ist gut, dass du es schreibst.


    Scheinbar hab ich also nichts gefunden, weil dazu nichts ausdrücklich formuliert wurde. Das beruhigt, weil dann gehe ich mit, dass die Rechtsnachfolge das abdeckt.


    und @monstermania: Danke für den Tipp. Im Unterlagen aufbewahren und geordnet ablegen bin ich schon Meister geworden ^^. Ich respektiere deine Meinung bezüglich der Erbschaftssteuer, bin aber gänzlich anderer - nur da es mir darum hier nicht ging und es auch zu nichts führen würde, verzichte ich auf eine Erwiderung.


    Danke für eure Hilfe!

  • Zum Thema Erbschaftssteuer: Das kann man wie immer unterschiedlich sehen.


    Ich abstrahiere das für mich so: Wenn man als Erblasser wüsste, wann der Erbfall eintritt, könnte man ja alles zu Cash machen und die Steuer selbst übernehmen. Die Erbmasse würde sich dann um die Steuer verringern, auf die man dann auch keine Erbschaftssteuer zahlt. Demgegenüber würde bei Nicht-Verkauf dieser nicht gezahlte Steueranteil weiter Rendite tragen. Bei entsprechender Anlagedauer würde das aus meiner Sicht vorteilhafter sein.