Vorabpauschale und Freistellungsauftrag

  • Wenn man den Freistellungsauftrag nutzt, um den Betrag der Vorabpauschale zu reduzieren, muss man dann immer noch den entsprechenden Betrag an Kapitalertragssteuer zahlen, wenn man seine Aktien schließlich verkauft?


    d.h. bringt mir die Inanspruchnahme des Freistellungsauftrags nur einen Vorteil, indem ich meine Steuerzahlung aufschiebe und dadurch den Zinseszinseffekt maximiere, oder profitiere ich auch davon, indem ich meine Gesamtsteuerlast reduziere, wenn ich meine Aktien schließlich verkaufe?