Moin,
wir haben für 2021 per Zusammenveranlagung eine Kirchensteuererstattung erhalten z.B. 200 €, ausgezahlt in 2023
Für 2022 mussten wir, ebenfalls nach Zusammenveranlagung 180 € nachzahlen ebenfalls in 2023.
Für die Einkommensteuer 2023 wählen wir jetzt aber Einzelveranlagung (ein Ehegatte ganzjährig arbeitslos --> Steuerprogression).
Welche Anteile der Kirchensteuer /-erstattung trage ich bei welchem Ehegatten ein?
VG
Rainer