Fehlgeschlagene Abbuchung der Vorabpauschale

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine paar Fragen zur Vorabpauschale von ETF Fonds. Es handelt sich dabei um ein Depot bei der DKB.


    1. Durch die Zinssteigerungen fällt die Vorabsteuer für 2023 zum ersten Mal für mich an. Dabei wurde für die Verrechnung der Steuerfreibetrag für 2024 verwendet. Hätte es nicht der Freibetrag für 2023 sein müssen, weil die Steuer doch für 2023 gilt. Oder habe ich da ein Logikfehler?


    2. Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, wird die Steuer vom Verrechungskonto abgebucht. Da mein Konto zu dem Zeitpunkt leer war, konnte nichts abgebucht werden, sodass eine Meldung ans Finanzamt erfolgt und ich den Betrag selbst zahlen muss.

    Weis jemand, ob ich von der DKB oder dem Finanzamt noch eine Bescheinigung oder Aufforderungen bekomme, weil mir aktuell unklar ist, was ich da zahlen muss?


    3. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung machen. Bin ich nun dazu verpflichtet diese direkt nächstes Jahr abzugeben oder habe ich dafür 4 Jahre Zeit da ich sonst nur Arbeitnehmer bin?


    4. Haltet es ihr für eine Idee nächstes Jahr gezielt das Konto im Januar leer zu lassen, damit die Steuer wieder nicht direkt abgeführt wird, sodass das Geld durch die spätere Zahlung länger für mich arbeiten kann?


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Tom47346

    Zu 1

    Logikfehler


    Zu 2

    Ob die Depotsbanken einen solchen 'Service' bieten? Als Depotsbank würde ich es nicht tun. Die Steuer ist das Ding des Kunden und es ist ja nicht so, dass das Thema VAP nicht in der Presse, durch die Banken oder diverse Foren (u. a. Hier) zur Genüge erläutert wurde (auch zu deiner Frage zu 1) . Wer sich da bewusst entscheidet und es auf die Meldung beim Wohnstättenfinanzamt ankommen lässt, muss dann auch mit den Konsequenzen leben-sprich selbst machen.

    Das wie sollte man sich vorher bewusst machen, bevor man solche Aktionen macht.


    Zu 3

    Du bist verpflichtet,die Einkommensteuererlärung für 2024 in 2025 zu den normalen Fristen abzugeben. Wenn nicht, dann kommt die Aufforderung - keine Sorge. Auf keinen Fall kannst Du das noch weitere Jahre hinauszögern


    Zu 4

    Diese 'Idee' sollte so schnell wie möglich auf den Friedhof für schlechte Ideen


    GRUß THOMAS