HomeofficePauschale als Koch

  • Ich bin Koch und bin festangestellt. Ich arbeite 5 Tage der Woche im Betrieb. Da ich aber auch in meiner freien Zeit, auch an Arbeitstagen, zu Hause, Menüs etc. vorbereite, plane bzw. mich informiere, würde ich gerne wissen, ob ich für diese Arbeiten zu Hause, die Homeofficepauschale beanspruchen kann.

  • Hallo.


    Mein Verständnis war bisher, dass die Homeoffice-Pauschale für jeden Arbeitstag anzuwenden ist, der komplett zuhause abläuft bzw. bei dem "das Büro" nicht aufgesucht wird. Kann mich aber irren.


    Bin auch kein StB, nur interessierter Laie.

  • Für Tätigkeit in der freien Zeit nicht.


    Für die Tätigkeit während der Arbeitszeit eigentlich nicht, da die Pauschale die Ausübung der beruflichen Tätigkeit überwiegend (also mit >50% der Arbeitszeit am Tag) in der häuslichen Wohnung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) fordert. Allerdings könntest Du, sofern das zutrifft, argumentieren, dass Dir im Betrieb kein Schreibplatz/Computer etc zur Verfügung steht, und daher die Büroaspekte (Menüplanung) etc zwingend im Homeoffice (und während der Arbeitszeit!) verrichtet werden müssen. Dann geht es.

  • Man kann an einem Arbeitstag entweder die Home-Office Pauschale ansetzen oder die Pauschale für den Arbeitsweg.

    Beides geht nicht.

    doch, das geht unter bestimmten Umständen, siehe hier z.B.


    Sonderthemen - Bestimmte Arbeitnehmer können die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale sogar an einem Arbeitstag nutzen - Märkische Oderzeitung - Märkische Oderzeitung
    Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie in den vergangenen Jahren. Und: Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer…
    sonderthemen.moz.de


    "Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen


    Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit 2023 die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale sogar an einem Arbeitstag nutzen: Nämlich diejenigen, die am selben Tag zur Arbeit fahren und von zu Hause arbeiten, weil sie am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz haben. Das gilt zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zu Hause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt theoretisch bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben."


    Siehe § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG

  • Das war mir tatsächlich neu. Vermutlich, weil ich nicht zur begünstigten Gruppe gehöre.


    Das wird hier allerdings, wie du auch auch schon schreibst, nicht greifen, da in der Freizeit etwas für die Arbeit gemacht wird.

  • Ist das Planen und Vorbereiten offiziell Arbeitszeit, dann könnte man es versuchen. Wie du dem Finanzamt das Fehlen von Tischen in einem Restaurant erklärst, ist dann deine Aufgabe.


    Wenn du das in deiner unbezahlten Freizeit machst, dann dürfte das den Abzug von Werbungskosten ausschließen.

  • Und der Arbeitgeber wird auch begeistert sein, wenn er bescheinigen soll, dass er es als bezahlte Arbeitszeit ansieht, wenn seine Leute daheim über das Essen nachdenken.