Hallo zusammen,
ist es möglich, einer Person ein Einkommen bei der Zusammenveranlagung zuzuordnen? Oder ist das dann als die Hälfte des Gesamteinkommens definiert oder ist das gar nicht möglich?
Grüße
Hallo zusammen,
ist es möglich, einer Person ein Einkommen bei der Zusammenveranlagung zuzuordnen? Oder ist das dann als die Hälfte des Gesamteinkommens definiert oder ist das gar nicht möglich?
Grüße
Hallo zusammen,
ist es möglich, einer Person ein Einkommen bei der Zusammenveranlagung zuzuordnen? Oder ist das dann als die Hälfte des Gesamteinkommens definiert oder ist das gar nicht möglich?
Grüße
Hallo predel,
ja, das ist immer möglich. Allerdings: Je nachdem wer sich an dieser Zuordnung versucht, spielt es eventuell aber auch gar keine Rolle
Ob es im konkreten Fall aus deiner Sicht sinnvoll oder gar zielführend ist, weiß man wohl erst, wenn man auch weiß, was genau hinter deiner Frage steckt.
Wenn bei der Zusammenveranlagung nur einer der beiden kirchensteuerpflichtig ist, dann macht das das Finanzamt automatisch .
Hallo zusammen, danke für eure Antworten. Hintergrund der Frage ist: Meine Frau beantragt Leistungen nach SGB 9, die einkommensabhängig sind. Es zählt dabei nur ihr eigenes Einkommen. Daher die Frage, ob bei Zusammenveranlagung ein Einkommen einer einzelnen Person zugeordnet werden kann oder ob wir Einzelveranlagung machen müssen. Wir haben erst letztes Jahr geheiratet.
Grüße