Nicht-Anerkennung einer Reparaturrechnung

  • Guten Tag!


    Ich habe eine Frage. Ich habe eine doppelte Haushaltsführung und am Arbeitsort Wohneigentum. Hier wurde 2021 eine größere Reparaturmaßnahme realisiert. Diese möchte ich über 5 Jahre abschreiben. Im Steuerbescheid 2021 gab es diesbezüglich kein Problem, somit läuft die Abschreibung. 2022 wird es plötzlich nicht anerkannt, da in der Rechnung der Ort der Arbeiten nicht exakt angegeben wurde. Die Rechnung wurde an meine Adresse der doppelten Haushaltführung gesendet.

    Wie ist das rechtlich. Darf eine einmal anerkannte Abschreibung plötzlich nicht mehr anerkannt werden? Muß ich jetzt den Bauunternehmer nach 3 Jahren nochmal betteln, die Rechnung dahingehend zu ergänzen. Für eine Antwort wäre ich dankbar.



    Freundliche Grüße

  • Das hängt am jeweiligen Sachbearbeiter. Ich würde versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen und die Sachlage zu schildern. Du kannst in Aussicht stellen, dass Du dem Finanzamt schriftlich mit Unterschrift versicherst, dass die Arbeiten am Arbeitsort angefallen sind, und Du ein paar Details zu den Arbeiten ergänzst. Wenn er sich darauf einlässt, schicke das ab. Wenn er auf einer geänderten Rechnung besteht wird es sicherlich schneller sein, die über den Bauunternehmer beizubringen als hier eine Klage zu starten. Rechnungsänderungen kommen ja laufend vor. Bitte halte die Einspruchsfrist (4 Wochen nach Eingang des Bescheid!) im Auge, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Viel Erfolg!