Arbeitslosengeld I und Reise ins Ausland

  • Am Ende des Tages ist es mein Geld und mir wäre leiber, wenn ich erst nie reingezahlt hätte (über viel mehr als 4 Jahre), als dass ich nun betteln muss.

    Es gibt ne sehr einfache Lösung. Melde dich ein, zwei Monate arbeitslos, dann solltest du in etwa das Geld ausgezahlt bekommen, dass du "eingezahlt" hast und dann kannst du als Privatier aus Lust und Laune überall und so lange du willst Urlaub machen.

  • Also die 21-Tage-Regelung bezieht sich normalerweise auf einen Kalendermonat. Das bedeutet, dass du innerhalb eines Monats insgesamt nicht mehr als 21 Tage im Ausland sein darfst. Zu deiner Frage bezüglich der Aufteilung der Tage: Die Regelung bezieht sich normalerweise auf die Gesamtanzahl der Tage im Ausland, unabhängig davon, wie sie aufgeteilt sind. Wenn du also 2 Wochen, dann 2 Wochen usw. verreist, würde das dennoch als insgesamt 8 Tage im Ausland zählen. Nicht vergessen, dass auch Feiertage und Wochenenden in die 21-Tage-Grenze einbezogen werden. Wenn du diese Grenze überschreitest, könnten Sanktionen drohen, wie eine Kürzung oder ein vorübergehender Stopp deines Arbeitslosengelds. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter :)

  • Ich wollte innerhalb kurzer Zeit zweimal verreisen, und der Berater wies mich ausdrücklich darauf hin, dass es wichtig sei, jede Reise separat zu koordinieren und die zulässige Gesamtzeit nicht zu überschreiten. Andernfalls könnten die Zahlungen vorübergehend ausgesetzt werden.