Schonvermögen des Kindes - bei Pflege der Mutter

  • Ich habe eine Frage bezüglich Pflegeheim Kosten, die eventuell in Zukunft eine Rolle spielen könnten bei meiner Mutter.


    Meine Eltern haben sich vor zehn Jahren scheiden lassen und meine Mutter ist seit vier Jahren wieder neu verheiratet.

    Vor zweieinhalb Jahren ist mein Vater plötzlich in einer Infektionsfolge verstorben. er hat kein Testament hinterlassen, ich bin die einzige, in der gesetzlichen Erbfolge, die Anspruchsberechtigt ist.somit hat er mir ein Vermögen im oberen fünfstelligen Bereich überlassen (Aktien, Gold und Barvermögen - welches ich umgehend auf mein Depot gepackt habe um es vor einen Wertverlust zu schützen und weiter wachsen zu lassen. Ich habe keine Immobilien geerbt, denn die Immobilie hat meine Mutter noch während der Ehe verkauft (es war ursprünglich ihre Immobilie, aber sie war in einem desolaten Zustand, und mein Vater hat quasi die ganze Renovierung bezahlt und die sieben Geschwister meiner Mutter ausgezahlt, da sie sich das es war ursprünglich ihre Immobilie aber sie war in einem desolaten Zustand und mein Vater hat quasi die ganze Renovierung bezahlt und die sieben Geschwister meine Mutter ausgezahlt da sie sich das selbst aus ihrer Hilfstätigkeit niemals hätte finanzieren können)

    und das Geld verprasst mit ihrem neuen Mann zusammen.


    Nun ist es so das. Ich befürchte, falls meine Mutter mal ins Pflegeheim muss, kräftig dazu zahlen zu müssen.

    Ich habe gelesen, dass man ab einem Gehalt von 100.000 € dazu herangezogen werden darf. Da ich ein kleines Kind habe, bin ich aktuell noch in Elternzeit, aber mein durchschnittliches Bruttogehalt bewegt sich zwischen 50 und 60.000 € im Jahr. zudem bin ich auch noch allein erziehend geworden.

    Ich plane das angelegte Geld in 10-15 Jahren in eine eigene Immobilie zu investieren für mich und meine Kinder.

    Es sieht aber so aus, dass meine Mutter schon in kürzerer Zeit eventuell pflegebedürftig werden könnte.

    Ich habe ein sehr schlechtes Verhältnis zu meiner Mutter, biografisch bedingt durch ihre Alkoholsucht hat sich ihr gesagte sehr stark verändert, und ich musste letztendlich vor zwei Jahren den kompletten Kontakt Abbruch vollziehen. Mein Ex Partner und meine Kinder haben über meinen Ex Partner sporadisch, jedoch noch Kontakt zu ihr was ich nicht verhindern kann.

    Kann mich der Gesetzgeber dazu heranziehen, die Kosten für das Pflegeheim meiner Mutter zu tragen unter diesen Gesichtspunkten?

    Was ist, wenn ich neu heirate und mein Partner gut verdient und wir zusammen über die 100.000 Grenze kommen?


    Bitte versteht mich nicht falsch. Ich würde, sofern es vertretbar ist, für meine Mutter aufkommen, aber unter den Gesichtspunkten der Vergangenheit und was sie mir und meinem Vater für Schwierigkeiten verursacht hat, möchte ich von dieser Person nichts mehr erfahren.


    Kann nicht so einfach davon befreit werden, oder kommt es trotz des schlechten Verhältnisses trotzdem auf mich zu?

    Muss ich am Ende vielleicht sogar meine Depots auflösen, welche ich fleißig bespare und auf vieles verzichte (Reisen, ein Auto etc.) damit ich uns Mir und meinen Kindern einen Traum vom Eigenheim erfüllen kann? Oder war mein sparen und anlegen dann am Ende für die Katz, wenn meine Mutter ins Pflegeheim muss?

    Ihr Mann ist auch pflegebedürftig und hat keine große Rente - muss ich am Ende sogar für beide aufkommen? Ich muss dazu sagen, seine Kinder haben auch den Kontakt zu ihm komplett abgebrochen.

  • Hallo Anemone und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    hier findest Du alle Informationen: https://www.finanztip.de/elternunterhalt/


    Also keine Sorge. Sofern Du nicht mehr als 100K€ p.a. Brutto verdienst wirst Du nicht (anteilig) für evtl. Pflegekosten Deiner Mutter aufkommen müssen. Das Einkommen Deines Partners zählt nicht dazu. Und für den neuen Partner Deiner Mutter mußt Du auch nicht aufkommen, egal wie viel Du verdienst!

  • Okay und was ist mit meinen Aktien?

    Vermögen (Geld, Gold, Aktien usw.) und/oder selbst genutzte Immobilien zählen nicht!

    Es geht bei der Anrechnung des möglichen Elternunterhalts ausschließlich um das Bruttogehalt des bzw. der Kinder.


    Wenn Du allerdings Einkünfte aus Geldanlagen oder Immobilien beziehst (z.B. Zinsen, Dividenden bei Aktien, Mieteinkünfte) zählt das als Einkommen! Also wenn Du 90.000€ p.a. bei Deinem Job verdienst und nochmal 20.000€ p.a. an Einkünften aus deinem Vermögen kommen, liegst Du über der Grenze und könntest dazu verpflichtet werden anteilig für die evtl. Pflegekosten Deiner Mutter aufzukommen.

  • Hallo,


    nur ein Randaspekt, den ich aber nicht so stehen lassen will:

    und das Geld verprasst mit ihrem neuen Mann zusammen.

    Die potentielle Erbmasse nicht zusammenzuhalten, sondern mit vollen Händen auszugeben, führt zu Unmut der zukünftigen Erben. Erlebe ich gerade in der weiteren Familie, wo die Erbmasse für ein aus Sicht des Schlusserben unsinniges Projekt ausgegeben wird.


    Aber einmal ganz nüchtern betrachtet, der Ersterbe darf das. Wenn der Erblasser Befürchtungen in dieser Richtung hat, gibt es eine breite Palette gesetzlicher Regelungen mit Vor- und Nacherbe und was der Vorerbe so darf und was nicht.


    Gruß Pumphut