Verlustverrechnungstopf sonstige

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Verrechnung von Tagesgeldzinsen.


    Können diese, von einer ausländischen Bank erhaltenen, Zinsen mit dem Verlusttopf Sonstige, der aktuell bei einer anderen Bank vermerkt ist, verrechnet werden?


    Soweit ich es verstanden habe, benötige ich dafür eine Verlustbescheinigung, die ich dann am Ende des Jahres der Steuererklärung beifüge.


    Ist das korrekt?


    Und was passiert mit dem Betrag, der übrig bleibt falls nicht alle Verluste aufgerechnet werden? Ist es korrekt, daß ich für die folgenden Jahre eine, um die verrechneten Anteile reduzierte, Folge - Verlustbescheinigung bekomme?


    Danke eure Antworten:-)

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    Hallo Ohneknete , willkommen im Finanztip-Forum.


    Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragen. Die Verluste in die Steuererklärung eintragen. Sofern der Verlust nicht mit positiven Kapitalerträgen komplett verrechnet wird dokumentiert das das Finanzamt in der Steuererklärung und trägt den Verlust ins Folgejahr und ggf. weitere vor, bis der Verlust verrechnet ist. Es ist also technisch keine Verlustbescheinigung - die käme von der Bank - sondern ein Verlustfreststellungsbescheid.


    Ausführlich hier https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/