Meine im Titel genannte Frage möchte ich am folgenden Beispiel konkretisieren:
Erblasser (Vater) vererbt nach seinem Tod gemäß Testament je € 400.000 an seine Kinder K1 und K2. Aufgrund des Freibetrags von € 400.000 fällt somit für keines der Kinder Erbschaftssteuer an. K1 verzichtet unmittelbar zugunsten Kind K2 auf sein Erbe. K2 erhält somit € 800.000. Gelten diese durch Verzicht erworbenen € 400.000 als Erbe/Schenkung und unterfallen damit der Besteuerung? Wenn ja, dann, welcher?
3 Szenarien wären für mich denkbar:
A) Der Verzicht gilt als Erbe und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (niedrigeren) Besteuerung für Kinder.
B) Der Verzicht gilt als Schenkung und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (höheren) Besteuerung zwischen Geschwistern.
C) Der Verzicht gilt weder als Erbe noch als Schenkung und unterliegt somit keiner Besteuerung. (Dies kann ich mir nicht vorstellen).
Bei einer Google Suche habe ich keinen entsprechenden Sachverhalt gefunden. Es wurden lediglich Beispiele gefunden, bei denen noch zu Lebzeiten des Erblassers K1 gegen Abfindung vor dem Ableben des Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet hat, und die von K2 gezahlte Abfindung als Schenkung zwischen Geschwistern bewertet wurde. (Freibetrag lediglich € 20.000).